Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verkehrsunfall auf dem Weg von der Arbeit
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verkehrsunfall auf dem Weg von der Arbeit

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
HerthaAtze
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 07:38    Titel: Verkehrsunfall auf dem Weg von der Arbeit Antworten mit Zitat

Hallo !!!
Nehmen wir mal folgendes an...
Ein Arbeitnehmer befindet sich mit dem Fahrrad auf dem Weg von der Arbeit nach Hause kürzester Weg und auf dem Fahrradweg.
An einer Ausfahrt wird er von einem Auto angefahren der PKW führer hat nach seinen angaben den Vorfahrtsberechtigten Radfahrer glatt übersehen.
Der Radfahrer schlägt mit dem Gesicht auf die Motorhaube folgen 2 Zähne Fehlen ein dritter wird beschädigt schwellungen im Gesicht abschürfungen das Fahrrad Schrott.
Der Krankenwagen nimmt das ganze als Wegeunfall auf Der Arbeitnehmer meldet das ganze auch so bei seinem Arbeitgeber.
Die Frage ist nun wer bezahlt in welchem Umfang den Schaden an den Zähnen die Unfallkasse oder sie Haftpflicht des PKW fahrers??
Ist es für en Fahrradfahrer sinnvoll seine Interessen von einem Anwalt vertreten zu lassen oder kann er davon ausgehen das sämtliche Kosten von der einen oder anderen Versicherung übernommen werden??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 27.10.05, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Um die Kosten der ärztlichen Behandlung kümmert sich die Berufsgenossenschaft; das kann dem Radfahrer aber egal sein, der merkt nix davon, ob seine Krankenkasse oder die BG davon betroffen ist.

Der Radfahrer hat außerdem noch Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz für das Fahrrad gegen den Autofahrer bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

Der Radfahrer sollte sich hier rechtsanwaltlichen Rat holen; die Höhe des angemessenen Schmerzensgeldes kann ein Laie nicht abschätzen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Astrid69
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.12.2004
Beiträge: 608
Wohnort: Magdeburg

BeitragVerfasst am: 28.10.05, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Um die Kosten der ärztlichen Behandlung kümmert sich die Berufsgenossenschaft; das kann dem Radfahrer aber egal sein, der merkt nix davon, ob seine Krankenkasse oder die BG davon betroffen ist.


Ja, die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten, aber auch da sollte eine Heil- und Kostenplan eingereicht werden, wenn prothetische Versorgung erfolgt. Egal ist es nicht, ob Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft, da die BG evtl. mehr Kosten übernimmt.

Die BG nimmt dann hintenrum Regress gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflicht. Geht den Radfahrer aber nix an, bekommt nix davon mit.

Astrid
_________________
Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Astrid69 hat folgendes geschrieben::
Mogli hat folgendes geschrieben::
Um die Kosten der ärztlichen Behandlung kümmert sich die Berufsgenossenschaft; das kann dem Radfahrer aber egal sein, der merkt nix davon, ob seine Krankenkasse oder die BG davon betroffen ist.

...,da die BG evtl. mehr Kosten übernimmt.


1. keine Praxisgebühr
2. keine Medikamentenzuzahlung
.....................

Alles Vorteile gegenüber der Krankenversicherung.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Zahnersatz ist der Unterschied zwischen BG und KV sehr erheblich. Die Krankenkasse würde nur die Hälfte der billigstmöglichen Versorgung zahlen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.