Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 29.10.05, 19:01 Titel: Insolvenz des Leasinggebers - was tun?
Guten Tag,
ich habe vor etwas einem Jahr einen Leasingvertrag über eine Autofirma abgeschlossen, der über 2 Jahre läuft. Ich hab eine Anzahlung geleistet und zahle Leasingraten, der Leasinggeber übernimmt die Versicherung (Vollkasko und Haftpflicht) sowie die Endinspektion. Letzteres ist handschriftlich mit Unterschrift auf dem Standardvertrag ergänzt.
Nun erhalte ich ein Schreiben der Versicherung, dass sie den Vertrag mit dem Leasinggeber gekündigt hat, gleichzeitig weist sie mich daraufhin, dass ich als Halterin des Fahrzeugs gesetzlich verplichtet bin, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Durch Recherchen im Internet erfahre ich, dass der Leasinggeber offenbar Insolvenz angemeldet hat.
Nun meine Frage:
Was hab ich für Möglichkeiten? Kann ich wg. Nichterfüllung von Plfichten des Leasingsgebers vom Vertrag zurücktreten? Kann ich Raten einbehalten um die Zusatzkosten zu decken?
Wenn die Gesellschaft tatsächlich Insolven angemeldet hat, würde ich sofort den Insolvenzverwalter anrufen, wie weiter zu verfahren ist. Das aber in der Leasingrate die Versicherung mit enthalten ist, ist schon ungewöhlich. Die LG scheint aber nichts mehr an die Versicherung gezahlt zu haben, denn deswegen hat die Versicherung wohl den Vertrag gekündigt.
Auf jeden Fall solltest Du auch sehr kurzfristig das Fahrzeug anderweitig versichern. Ob Du diese zusätzlichen Kosten allerdings von der Leasingrate abziehen kannst, weiß ich nicht. Denn die Forderung in Höhe der Leasingrate steht nun dem Insolvenzverwalter zu.
Am besten den sofort anrufen und fragen was Sache ist.
Meistens werden aber die Vertragsbestände einer insolventen Leasinggesellschaft von einer anderen Leasinggesellschaft aufgekauft und weitergeführt.
Ob tatsächlich Insolvenz vorliegt, kann ev. hier nachgeschlagen werden:
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.