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Der Vater einer unserer Töchter, mein geschiedener Ehemann, gab im letzten Jahr an, dass unsere Tochter ( Studentin) so hohe Bezüge hatte, dass ihm der Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei der Berufsausbildung eines vollj. Kindes nicht gewährt wurde.
Das entspricht nicht den Tatsachen. Die Tochter hatte nur ca.1500 Euro Bezüge aus Studentenjobs, was ich auch so in meiner Steuererklärung angab.
Meine Vermutung ist, dass mein geschiedener Mann, eigene Nebentätigkeiten unter dem Namen unserer Tochter ausübt.
Da er mir keine Auskunft gibt, hier meine Frage: Kann ich Probleme mit dem FA oder der Kindergeldkasse bekommen, wenn so unterschiedliche Angaben gemacht werden? Schliesslich erhalte ich ja den Freibetrag und meine Tochter noch Kindergeld, weil sie so niedrige Bezüge hat.
Du beantwortest Deine Frage doch schon selber: Du hast keine falsche Steuererklärung abgegeben.
Gruß
ao77
una hat folgendes geschrieben::
...
Das entspricht nicht den Tatsachen. Die Tochter hatte nur ca.1500 Euro Bezüge aus Studentenjobs, was ich auch so in meiner Steuererklärung angab.
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una
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