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mimiundsusiT Interessierter
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 17
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Verfasst am: 31.10.05, 12:28 Titel: Katze angefahren |
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Hallo,
foolgendes Problem.
Die Katze vom Besitzer A wird angefahren vom Autofahrer B. Nach erstem Begutachten Des Besitzers der Katze war zu sehen das sie blutet. Person B fragte nur kurz wie es ihr geht nachdem Person A geantwortet hat das sie blutet aber sonst äußerlich zur zeit keine weiteren schäden zu erkennen sind fuhr Person B weiter ohne irgendwelche Daten von sich zu hinterlassen. Die Katze mußte zum Tierarzt gebracht werden. Wie kann sich Person A jetzt verhalten? |
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Dos FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.08.2005 Beiträge: 1520
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Verfasst am: 31.10.05, 12:39 Titel: |
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Hallo,
wenn A das Kennzeichen hat, kann A beim Zentralruf der dt. Autoversicherer den Namen des Halters erfahren und den (§ 7 StVG, Sachbeschädigung) bzw. den Fahrer, wenn sich der ermitteln lässt (§ 18 StVG) dann wegen der Kosten, die durch die Behandlung der Katze entstehen, verklagen. Das sind die Tierarztkosten. Ein Schmerzensgeld für Tiere gibt es aber nicht.
Unabhängig davon kann A zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort einreichen.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht. |
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mimiundsusiT Interessierter
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 17
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Verfasst am: 31.10.05, 13:36 Titel: katze angefahren |
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Person A hat das Kennzeichen und hat auch Anzeige erstattet nur da wurde gesagt das Person B nicht die Schuld trägt sondern die Katze obwohl Person B die Katze beim heranfahren gesehen hataber die Polizei hat Anzeige erstattet. |
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Besserwisser2005 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 51
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Verfasst am: 31.10.05, 13:55 Titel: Re: katze angefahren |
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mimiundsusiT hat folgendes geschrieben:: | Person A hat das Kennzeichen und hat auch Anzeige erstattet nur da wurde gesagt das Person B nicht die Schuld trägt sondern die Katze obwohl Person B die Katze beim heranfahren gesehen hataber die Polizei hat Anzeige erstattet. |
So, hier sollte der beitrag hin:
Wo wurde die Katze denn angefahren? Auf der Strasse?!! B wird sie ja wohl kaum vom Baum geholt haben, oder?? |
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mimiundsusiT Interessierter
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 17
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Verfasst am: 31.10.05, 13:59 Titel: Katze angefahren |
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Die Katze wurde auf der Straße angefahren |
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Besserwisser2005 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 51
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Verfasst am: 31.10.05, 14:03 Titel: Re: Katze angefahren |
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mimiundsusiT hat folgendes geschrieben:: | Die Katze wurde auf der Straße angefahren |
Tja, dann würde ich als Autobesitzer unter Umständen Schadensersatz für Schäden an meinem Auto fordern!
Die Katze gehört halt net auf die Strasse und ein Autofahrer kann auch nicht immer für Kleintiere bremsen... |
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Dos FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.08.2005 Beiträge: 1520
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Verfasst am: 31.10.05, 14:08 Titel: |
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Hallo,
ob hier der Autofahrer die Reparatur der Katze bezahlen muss (§§ 7, 18 StVG) oder der Katzenhalter die des Autos (§ 833 Satz 1 BGB), hängt stark vom Einzelfall ab, das wird der Richter entscheiden. Ein Autofahrer darf eine Katze nicht allein deshalb überfahren, weil sie auf der Straße rumläuft. Wenn er sie von weitem sehen konnte und hinter ihm niemand war, sodass er gefahrlos hätte bremsen können, haftet (auch) er. Die Gefährdungshaftung (Haftung ohne Schuld) des Kfz-Halters dürfte hier allerdings ausnahmsweise zurücktreten, weil auch den Katzenhalter eine Gefährdungshaftung trifft.
Viele Grüße, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht. |
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mimiundsusiT Interessierter
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 17
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Verfasst am: 31.10.05, 14:22 Titel: Katze angefahren |
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er hat die Katze gesehen und es war kein Fahrzeug hinter ihm er hätte ohne plobleme abbremsen können und langsam vorbei fahren. |
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Besserwisser2005 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 51
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Verfasst am: 31.10.05, 14:54 Titel: Re: Katze angefahren |
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mimiundsusiT hat folgendes geschrieben:: | er hat die Katze gesehen und es war kein Fahrzeug hinter ihm er hätte ohne plobleme abbremsen können und langsam vorbei fahren. |
Wollen Sie ihm Vorsatz unterstellen?
-> Es stellt sich ausserdem die Frage, inwiefern dieser Sachverhalt zu beweisen ist... |
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