Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Katze angefahren
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Katze angefahren

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
mimiundsusiT
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 12:28    Titel: Katze angefahren Antworten mit Zitat

Hallo,
foolgendes Problem.

Die Katze vom Besitzer A wird angefahren vom Autofahrer B. Nach erstem Begutachten Des Besitzers der Katze war zu sehen das sie blutet. Person B fragte nur kurz wie es ihr geht nachdem Person A geantwortet hat das sie blutet aber sonst äußerlich zur zeit keine weiteren schäden zu erkennen sind fuhr Person B weiter ohne irgendwelche Daten von sich zu hinterlassen. Die Katze mußte zum Tierarzt gebracht werden. Wie kann sich Person A jetzt verhalten?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dos
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn A das Kennzeichen hat, kann A beim Zentralruf der dt. Autoversicherer den Namen des Halters erfahren und den (§ 7 StVG, Sachbeschädigung) bzw. den Fahrer, wenn sich der ermitteln lässt (§ 18 StVG) dann wegen der Kosten, die durch die Behandlung der Katze entstehen, verklagen. Das sind die Tierarztkosten. Ein Schmerzensgeld für Tiere gibt es aber nicht.

Unabhängig davon kann A zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort einreichen.

Gruß, dos
_________________
Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mimiundsusiT
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 13:36    Titel: katze angefahren Antworten mit Zitat

Person A hat das Kennzeichen und hat auch Anzeige erstattet nur da wurde gesagt das Person B nicht die Schuld trägt sondern die Katze obwohl Person B die Katze beim heranfahren gesehen hataber die Polizei hat Anzeige erstattet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Besserwisser2005
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 13:55    Titel: Re: katze angefahren Antworten mit Zitat

mimiundsusiT hat folgendes geschrieben::
Person A hat das Kennzeichen und hat auch Anzeige erstattet nur da wurde gesagt das Person B nicht die Schuld trägt sondern die Katze obwohl Person B die Katze beim heranfahren gesehen hataber die Polizei hat Anzeige erstattet.


So, hier sollte der beitrag hin:

Wo wurde die Katze denn angefahren? Auf der Strasse?!! B wird sie ja wohl kaum vom Baum geholt haben, oder??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mimiundsusiT
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 13:59    Titel: Katze angefahren Antworten mit Zitat

Die Katze wurde auf der Straße angefahren
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Besserwisser2005
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 14:03    Titel: Re: Katze angefahren Antworten mit Zitat

mimiundsusiT hat folgendes geschrieben::
Die Katze wurde auf der Straße angefahren


Tja, dann würde ich als Autobesitzer unter Umständen Schadensersatz für Schäden an meinem Auto fordern!

Die Katze gehört halt net auf die Strasse und ein Autofahrer kann auch nicht immer für Kleintiere bremsen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dos
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ob hier der Autofahrer die Reparatur der Katze bezahlen muss (§§ 7, 18 StVG) oder der Katzenhalter die des Autos (§ 833 Satz 1 BGB), hängt stark vom Einzelfall ab, das wird der Richter entscheiden. Ein Autofahrer darf eine Katze nicht allein deshalb überfahren, weil sie auf der Straße rumläuft. Wenn er sie von weitem sehen konnte und hinter ihm niemand war, sodass er gefahrlos hätte bremsen können, haftet (auch) er. Die Gefährdungshaftung (Haftung ohne Schuld) des Kfz-Halters dürfte hier allerdings ausnahmsweise zurücktreten, weil auch den Katzenhalter eine Gefährdungshaftung trifft.
Viele Grüße, dos
_________________
Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mimiundsusiT
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 14:22    Titel: Katze angefahren Antworten mit Zitat

er hat die Katze gesehen und es war kein Fahrzeug hinter ihm er hätte ohne plobleme abbremsen können und langsam vorbei fahren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Besserwisser2005
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 31.10.05, 14:54    Titel: Re: Katze angefahren Antworten mit Zitat

mimiundsusiT hat folgendes geschrieben::
er hat die Katze gesehen und es war kein Fahrzeug hinter ihm er hätte ohne plobleme abbremsen können und langsam vorbei fahren.


Wollen Sie ihm Vorsatz unterstellen?

-> Es stellt sich ausserdem die Frage, inwiefern dieser Sachverhalt zu beweisen ist...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.