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Verfasst am: 12.10.04, 07:11 Titel: Aussenbereich / Bayern / Gebäude für Baumschule
Meine Frau betreibt eine Baumschule in Niederbayern im Vollerwerb. Wir besitzen im Aussenbereich mehrere grössere Grundstücke, welche derzeit als Baumschulen genutzt werden.
Einige dieser Grundstücke sind versorgungstechnisch teilerschlossen (Strom, Strasse).
Ist es möglich, auf einem dieser Grundstücke ein Betriebsgebäude für die Baumschule sowie ein angegliedertes Wohnhaus zu erstellen ?
Dürfen die Gebäude auch stehen bleiben, wenn z.B. in 20 Jahren unsere Kinder die Baumschule nicht mehr weiter betreiben wollen ?
Bereits im voraus möchte ich mich für die Antworten herzlich bedanken.
jurek
Verfasst am: 15.10.04, 08:19 Titel: Re: Aussenbereich / Bayern / Gebäude für Baumschule
Betriebsgebäude dürfte grundsätzlich möglich sein.
Für ein Wohngebäude ist maßgeblich, ob es dem Betrieb dient (z. B. für einen geordneten Betriebsablauf notwendig ist). Hier wäre wichtig, die Notwendigkeit anhand der Beschreibung der Betriebsabläufe "nachzuweisen".
Für Ihre Kinder haben Sie leider etwas zu spät geplant:
Seit 20. 7.04 ist für entsprechende Außenbereichsvorhaben eine Rückbauverpflichtung nach Aufgabe der Nutzung vorgeschrieben. D. H. Sie müssten dann die Baumschule incl Betriebsgebäude und Wohnhaus abbrechen und "Versiegelungen entfernen".
Genauere Auskunft gibt Ihnen Ihr Bauamt (Gemeinde / LRA)
Verfasst am: 15.10.04, 10:07 Titel: Re: Aussenbereich / Bayern / Gebäude für Baumschule
Aufgrund der o. g. Nachfrage ein Blick iin §201 BauGB: Dort ist die gartenbauliche Erzeugung als Teil der Landwirtschaft definiert... Somit wäre auch §35 (1) 1. möglich wodurch, wie bereit von Herrn Bauer angeführt, die Rückbauverpflichtung entfällt.
?
Da sollten Kommentare / Urteile gewälzt werden. Meines Wissens nach wurde §201 BauGB nicht durch das EAG-Bau v. 20.7.04 geändert.
Vielleicht kann ein Fachanwalt auf dieser Schiene noch was erreichen, bevor der Gesetzgeber vielleicht noch irgendwo nachbessert...
Anmeldungsdatum: 03.11.2004 Beiträge: 13 Wohnort: 65812 Bad Soden Ts
Verfasst am: 03.11.04, 18:36 Titel: Re: Aussenbereich / Bayern / Gebäude für Baumschule
MGH hat folgendes geschrieben::
Vielleicht kann ein Fachanwalt auf dieser Schiene noch was erreichen, bevor der Gesetzgeber vielleicht noch irgendwo nachbessert...
Ich sehe da keinen Grund zur Hektik.
Der Gesetzgeber wird hier nichts ändern (auch nicht am §201 BauGB). Die Rückbauregelung wurde vor allem der Windenergienutzung wegen (§35 Abs.1 Nr.5 BauGB) installiert, während für landw. Gebäude sogar immer noch nach §35 Abs.4 BauGB die Umnutzung ohne wesentliche bauliche Änderung zulässig ist. _________________ TK
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