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Urheberrechtsverletzung, sind Screenshots zulässig?

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.09.04, 07:13    Titel: Urheberrechtsverletzung, sind Screenshots zulässig? Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe 2000 einige texte (sogenannte Turoials) verfasst, in denen bestimmte Bereiche des Webdesign erklärt werden.

Nun habe ich auf einer andren Seite die selben Texte inkousive Rechtschreibfehler entdeckt.

Am meisten daran ärgert es mich, dass die Seite mit solchen Inhalten Besucher lockt, damit diese auf die Sex-webcams, die auf der Seite verlinkt sind, zugrteifen, d.h., dass sie Geld damit verdienen.

Ich habe dem Verantwortlicheneine höfliche email geschrieben, dasss er bitte meine Inhalte runternehmen soll.
Es kam eine email (mit Betreff: Abmahnung) dass mich die Forma anzeigen wird, weil ich ihre Texte entwendet habe. Sie haben also den Spiess einfach umgedreht.

Sie behaupten, sie haben die Texte schon seit 5 jahren auf dem Server.
Da ich aber ganz sicher bin, dass die Texte von mir stammen, und die Texte auch meinem Schreibstil entsprechen, finde ich das sehr dreist.

Ich habe Screenshots angefertigt, bin mir aber nicht sicher, ob das ausreichend ist.
Natürlich hat es der Webmaster dann runter getan (er hatte noch gestohlene Grafiken als seine ausgegeben), und wrid sie demnächst unter einer ähnlichen Domainadresse wie die meinige wieder veröffentlichen. Da er weis, dass mein Beweis die rechtschreibfehler sind, wird er diese wahrscheinlich ändern.

Was kann ich tun, und wie stehen die Chancen, dass ich mein Recht einhole?
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.09.04, 07:31    Titel: Re: Urheberrechtsverletzung, sind Screenshots zulässig? Antworten mit Zitat

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