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Kann mir jemand sagen, ob das sog. Vier-Augen-Prinzip in irgendeinem Gesetzestext definiert, bzw. erläutert wird? Was genau bedeuted es? Hat es juristische Relevanz? Wenn ja, in welchen Fällen?
Kann mir jemand sagen, ob das sog. Vier-Augen-Prinzip in irgendeinem Gesetzestext definiert, bzw. erläutert wird? Was genau bedeuted es? Hat es juristische Relevanz? Wenn ja, in welchen Fällen?
Mir ist das Prinzip vor allem aus der Korruptionsbekämpfung bekannt.
Da bedeutet es, dass 2 Personen einen Vorgang bearbeiten/abzeichnen/genehmigen/freigeben müssen und nicht nur einer.
das 4-Augenprinzip ist Bestandteil der "Grundsätze der ordnungsgemäßen elektronischen Buchführung (GoBS)" und hat damit juristische Relevanz. Wird es nicht eingehalten, liegt ein Verstoss gegen die einschlägigen Vorschriften des HGB sowie der Steuergesetze vor.
das 4-Augenprinzip ist Bestandteil der "Grundsätze der ordnungsgemäßen elektronischen Buchführung (GoBS)" und hat damit juristische Relevanz. Wird es nicht eingehalten, liegt ein Verstoss gegen die einschlägigen Vorschriften des HGB sowie der Steuergesetze vor.
Welches wären denn die einschlägigen Vorschriften?
ein Verstoß gegen die GoBS tangiert zunächst die Verpflichtung der Kaufleute Bücher zu führen (Drittes Buch des HGB). Da sich die steuerlichen Behandlung grundsätzlich auf die handelsrechtliche Buchführung stützt, ist die Einhaltung der GoBS natürlich auch steuerrechliche Pflicht.
das Vier-Augen-Prinzip ist mir im Rahmen des Vertretungsrechts einer Gesellschaft ein Begriff.
Es geht darum, das eine Gesellschaft von zwei oder mehr Geschäftsführern geleitet wird und die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften der übereinstimmenden Erklärung von mindestens zwei Geschäftsführern oder - soweit vorhanden - eines Geschäftsführers und eines Prokuristen bedürfen.
ein Verstoß gegen die GoBS tangiert zunächst die Verpflichtung der Kaufleute Bücher zu führen (Drittes Buch des HGB). Da sich die steuerlichen Behandlung grundsätzlich auf die handelsrechtliche Buchführung stützt, ist die Einhaltung der GoBS natürlich auch steuerrechliche Pflicht.
Jaja, das ist richtig, aber wer sagt, dass es sich aus den GoBS so ergibt?? Ist mir jedenfalls nicht bekannt...
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