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Verfasst am: 04.11.05, 18:49 Titel: gewährleistung bei gebrauchtteilen / umtauschrecht
hi,
firma x verkauft dem kunden y einen gegendstand übers internet, diesen gegenstand hat firma x extra beim großhändler für kunde y bestellt.
jetzt gibt es ja das 14 tägige umtausch recht , kann firma x das umtauschrecht ausschließen da der artikel ja extra für kunden y bestellt wurde ?
ein weiterer fall :
firma z verkauft gebraucht teile übers internet ( z.b. Internetauktionshaus [Name geändert] ) , hat firma z eine möglichkeit die gewährleistung auszuschließen? z.b. verkauf als bastlerware oder irgendwie etwas in die richtung?
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