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Verfasst am: 03.11.04, 14:47 Titel: RA-Gebührenrechnung ohne Mandat?!
Hallo zusammen,
vor einiger Zeit haben wir (eine Firma) bei unserem RA angefragt wie es denn aussehe, wenn wir wegen einer Sache doppelt abgemahnt werden, ob dann im zweiten Fall auch einen UE zu unterschreiben ist und ob man die Anwaltsgebühren der zweiten Abmahnung auch zahlen muss. Die Frage war allgemeiner Natur, wir haben nicht speziell zu einem vorliegenden Fall gefragt. Der RA meinte damals nur lapidar ich solle ihm die zweite erhaltene Abmahnung dalassen, er informiert sich - was wir dann auch taten. Als der RA sich am vorletzten Tag der Fristsetzung nicht gemeldet hat haben wir ihn angerufen woraufhin er sich "umgehend" informieren möchte. Er hat dann einige Stunden später zurückgerufen und uns erklärt, was wir gegen die UE alles tun und lassen könnten, was aber überhaupt nicht unsere Frage war (weil wir uns darüber schon bei der IHK informiert hatten). Darauf hingewiesen wollte er sich nochmals "schlau" machen und hat dann endlich, kurz vor Ablauf der Frist, uns die gewünschte Info mitgeteilt (wenn die auch sehr vage war und uns nicht wirklich geholfen hat).
Gestern ist nun eine Rechnung mit Bezug auf den Gegenstandswert der Abmahnung gekommen (25.000 EUR), Gebühren ca. 1000 EUR. Ich bin völlig fassungslos weil wir ihm nie das Mandat zur Bearbeitung dieser Abmahnung erteilt haben, wir haben selbst auf die Abmahnung reagiert. Er hat uns zwar spezifische Auskünfte zu der Abmahnung telefonisch erteilt, diese haben wir jedoch nie angefordert sondern eben nur eine allgemeine Einschätzung wie es generell bei "Doppelabmahnungen" bei einem gleichen Sachverhalt aussieht.
Sind wir verpflichtet die Gebührenrechnung zu zahlen? Dass eine Rechnung über die Beratung kommt war für uns selbstverständlich, aber eben nicht, daß als Gegenstandswert die Abmahnung herhalten musste über die wir von ihm gar keine Aufkünfte haben wollten (weils die eben kostenlos von der IHK gab).
MfG
GingerAle
Zusatz: Bei obiger Fragestellung handelt es sich natürlich um einen rein fiktiven Fall!
Wo liegt das Problem? Sie wollten eine Beratung, und der RA hat beraten. Ob Sie ihn dann auch noch mit weiteren Maßnahmen beauftragen ist eine andere Frage.
Wenn Ihre Überlegungen Bestand hätten, würde künftig jeder Rechtssuchende Anwälte nur noch nach einer allgemeinen Einschätzung fragen, wie man im jeweiligen Fall eine Klageschrift an das Amtsgericht formulieren könnte, und anschließend die Bezahlung der geleisteten Arbeit verweigern.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 03.11.04, 15:58 Titel: Re: RA-Gebührenrechnung ohne Mandat?!
GingerAle hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
vor einiger Zeit haben wir (eine Firma) bei unserem RA angefragt wie es denn aussehe, wenn wir wegen einer Sache doppelt abgemahnt werden, ob dann im zweiten Fall auch einen UE zu unterschreiben ist und ob man die Anwaltsgebühren der zweiten Abmahnung auch zahlen muss. Die Frage war allgemeiner Natur, wir haben nicht speziell zu einem vorliegenden Fall gefragt. Der RA meinte damals nur lapidar ich solle ihm die zweite erhaltene Abmahnung dalassen, er informiert sich - was wir dann auch taten. Als der RA sich am vorletzten Tag der Fristsetzung nicht gemeldet hat haben wir ihn angerufen woraufhin er sich "umgehend" informieren möchte. Er hat dann einige Stunden später zurückgerufen und uns erklärt, was wir gegen die UE alles tun und lassen könnten, was aber überhaupt nicht unsere Frage war (weil wir uns darüber schon bei der IHK informiert hatten). Darauf hingewiesen wollte er sich nochmals "schlau" machen und hat dann endlich, kurz vor Ablauf der Frist, uns die gewünschte Info mitgeteilt (wenn die auch sehr vage war und uns nicht wirklich geholfen hat).
(...)
Sind wir verpflichtet die Gebührenrechnung zu zahlen? Dass eine Rechnung über die Beratung kommt war für uns selbstverständlich, aber eben nicht, daß als Gegenstandswert die Abmahnung herhalten musste über die wir von ihm gar keine Aufkünfte haben wollten (weils die eben kostenlos von der IHK gab).
MfG
GingerAle
Zusatz: Bei obiger Fragestellung handelt es sich natürlich um einen rein fiktiven Fall!
Der Zusatz, es handele sich um "einen rein fiktiven Fall", "gingerAle",
würde - wenn er ernst zu nehmen wäre - die Frage stellen, was denn andieser Frage von allgemeinem Interesse sein sollte.
Aber da er ja offensichtlich nicht ernst gemeint ist, sondern nur den Versuch darstellt, die Forenregeln zu umgehen, wonach hier eine auf den Einzelfall bezogene Rechtsberatung nicht stattfindet, kann es mit dieser Anfrage dann auch sein Bewenden haben.
Nur am Rande und zum besseren Verständnis dieser strikten Linie: Es wäre geradezu fahrlässig und unverantwortlich, Ihnen in dieser Sache in Unkenntnis der Einzelheiten, auf die es gebührenrechtlich ankommt, einen Rat zu erteilen, denn es geht ja für Sie immerhin um eine Menge Geld. Seien Sie froh, wenn sich keiner findet, der das dennoch versucht, und seien Sie sicher, dass das nicht der Rat von jemendem sein würde, der sich seiner Verantwortung bei Rechtsberatung bewußt ist.
Verfasst am: 03.11.04, 16:02 Titel: Re: RA-Gebührenrechnung ohne Mandat?!
Michael Hofferbert hat folgendes geschrieben::
Der Zusatz, es handele sich um "einen rein fiktiven Fall", "gingerAle",
würde - wenn er ernst zu nehmen wäre - die Frage stellen, was denn andieser Frage von allgemeinem Interesse sein sollte.
Aber da er ja offensichtlich nicht ernst gemeint ist, sondern nur den Versuch darstellt, die Forenregeln zu umgehen, wonach hier eine auf den Einzelfall bezogene Rechtsberatung nicht stattfindet, kann es mit dieser Anfrage dann auch sein Bewenden haben.
Wie lautet denn die entsprechende Forenregel? Herr Dr. Jäckel meinte dazu:
Zitat:
Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 03.11.04, 16:28 Titel: Re: RA-Gebührenrechnung ohne Mandat?!
Gastx hat folgendes geschrieben::
Michael Hofferbert hat folgendes geschrieben::
Der Zusatz, es handele sich um "einen rein fiktiven Fall", "gingerAle",
würde - wenn er ernst zu nehmen wäre - die Frage stellen, was denn andieser Frage von allgemeinem Interesse sein sollte.
Aber da er ja offensichtlich nicht ernst gemeint ist, sondern nur den Versuch darstellt, die Forenregeln zu umgehen, wonach hier eine auf den Einzelfall bezogene Rechtsberatung nicht stattfindet, kann es mit dieser Anfrage dann auch sein Bewenden haben.
Wie lautet denn die entsprechende Forenregel? Herr Dr. Jäckel meinte dazu:
Zitat:
Bitte fomulieren Sie Ihre Frage als Frage von allgemeinem Interesse bzw. als allgemeines Problem um. Das macht wenig Mühe und dann dürfen wir die Problematik hier diskutieren. Verwenden Sie also nicht ich, mein Anwalt, mein Chef usw. bei der Schilderung des Problems.
Ein Einzelfall bleibt ein Einzelfall, ob er nun so oder so formuliert wird. Ob darin eine allgemein interessierende Frage steckt, die alleine hier sinnvoll diskutiert werden kann, haben nun einmal die Moderatoren zu beurteilen und zu entscheiden.
Vorliegend ist das offensichtlich nicht der Fall. Um daraus z.B. einen Wenn-Dann-Satz zu bilden, der irgendwelche interessanten berufsrechtlichen Fragenb aufwirft, fehlt es an allen notwendigen Voraussetzungen.
Dass da jemand ist, der gerne einen kostenlosen Rat von einem Anwalt hätte - denn dass er keinen Rat von einem möchte, der mal von ferne was von Gebührenrecht gehört hat, liegt nahe! - kann man ja nachvollziehen. Aber eben das ist nichtder Zweck des Forums.
Ich bitte, diese Entscheidung zu respektieren.
Der RA wurde aber nicht nach einem spezifischen Fall gefragt sondern nur wie es sich verhält, wenn man wegen einer gleichen Angelegenheit gleich zwei mal hintereinander abgemahnt wird. Was hätte der RA denn getan wenn gar kein solcher Fall vorgelegen sondern ich nur rein aus Interesse nachgefragt hätte - mir gar keine Auskunft gegeben?
Übrigens habe ich in meinem orig. Posting ausdrücklich erwähnt, daß es selbstverständlich ist, daß der RA eine Gebühr für eine Auskunft berechnet (einen oder zwei Stundensätze oder sowas) - nur eben nicht von einem Streitwert von 25.000 EUR ausgehend von einer Sache, zu der ich ihm kein Mandat übertragen habe und zu der ich ihm spezifisch auf nie eine Frage gestellt habe. Von einer kostenlosen Auskunft war nie die Rede
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 03.11.04, 18:05 Titel:
GingerAle hat folgendes geschrieben::
Der RA wurde aber nicht nach einem spezifischen Fall gefragt sondern nur wie es sich verhält, wenn man wegen einer gleichen Angelegenheit gleich zwei mal hintereinander abgemahnt wird. Was hätte der RA denn getan wenn gar kein solcher Fall vorgelegen sondern ich nur rein aus Interesse nachgefragt hätte - mir gar keine Auskunft gegeben?
Obwohl sich das in der Vergangenheit als ziemlich sinnlos erwiesen hat und wir daher die Metadiskussion über Methodenfragen der Moderation grundsätzlich eingestellt haben, will ich ausnahmsweise die ganz einfache Frage an Sie stellen (die Sie nur sich selbst beantworten sollen!):
Was soll denn an dem von Ihnen vorgestellten Fall berufsrechtlich von allgemeinem Interesse sein?
Diese Frage können Sie nicht durch die noch so eindringliche Wiederholung des Falles und seiner Einzelheiten oder dessen, was Sie daran interessiert, beantworten.
Wie soll denn eine allgemein interessierende Frage des Berufsrechts entstehen, wenn Sie gerne eine Spekulation darüber hören würden, was ein Anwalt evtl. getan hätte, wenn ... ?
Sie wollen doch ganz eindeutig und nach dem klaren Wortlaut Ihrer Ausgangsfrage wissen, ob Sie die Rechnung bezahlen sollen oder nicht ("Sind wir verpflichtet die Gebührenrechnung zu zahlen?"). Wir haben Ihnen dargelegt, dass dies aus vielerlei Gründen hier nicht möglich und auch in Ihrem Interesse nicht sinnvoll ist.
die Frage, ob man einem Anwalt "allgemeine Fragen" ohne Mandat für den konkreten Einzelfall stellen kann, die dann nicht honorarpflichtig wären, ist schon berufsrechtlich relevant.
Daß dies bei dem Fragesteller hier nicht der Fall war, schon weil er dem RA zur weiteren Prüfung die Abmahnung auahändigte, ist ein anderes Thema. Der konkrete Einzelfall wird zur Folge haben, daß der RA keine Mandate dieser Firma mehr annimmt.
Ganz allgemein würde ich bei dem Thema an § 612 I BGB denken.
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