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Hallo zusammen, wusste auch nicht so recht, ob meine Frage hierhin gehört, habe aber den Thread vom "Schwarzfahren" hier entdeckt und deshalb nun auch hier mein Problem.
Auf einer Kurzstrecke ('a 2,90 €) wurden mein Freund u. ich beim "Schwarzfahren" erwischt. Nur verhielt es sich so: Wir fahren beide sehr selten mit der Bahn, am Fahrkartenautomat stand, dass der Fahrausweis 120 Min. gültig ist. Da wir nicht viel an unserem Zielort zu erledigen hatten, freuten wir uns, dass wir dann rückzu nicht mehr lösen müssen. Ganz sicher waren wir uns aber nicht, also vor Antritt der Rückfahrt ins Info-Center, Fahrkarte vorgelegt und nachgefragt. Haben da die Auskunft erhalten, dass das Ticket 120 Min. gilt und nur für eine Person. Also - alles paletti!
Auf der Rückfahrt war Fahrkartenkontrolle und das Kontrollpersonal klärte uns auf, dass die Fahrkarten nur für einen Weg (also eine Fahrrichtung) gelten. Das heißt, wir bekamen einen gelben Zettel mit der Aufforderung, je 40,00 € Strafe zu zahlen!
Wir fanden das natürlich ungerecht und legten per Mail und Fax am selben Abend noch Widerspruch ein. Auf die Mail kam eine Antwort und zwar, dass Sie unsere Mail erhalten haben und sich in Kürze mit uns brieflich in Verbindung setzen werden. Auf das Fax kam keine Reaktion.
Nun geht das Problem los:
Mail und Fax am 14. Sept. geschickt (am Tag des "Schwarzfahrens"), o. g. Antwortmail am 15. Sept. erhalten.
Die Einzahlung der 2 x 40,00 € hätte spätestens in 14 Tagen erfolgen sollen, also am 28. Sept.
Da aber bis dahin noch keine Antwort von seiten der DB da war, haben wir am 27. Sept. nochmals eine Mail geschickt, dass wir die Einzahlung nicht vornehmen, sondern noch auf eine Antwort warten.
Wieder eine Rückmail bekommen am Folgetag. Text: Derselbe wie der erste (Haben Ihre Mail .... setzen und brieflich mit Ihnen in Verbindung.)
Heute ist der 28. Oktober - also 4 Wochen später! Und bis jetzt keinerlei Post o.a. von der DB.
Wie verhalten wir uns jetzt?
Können wir es abhaken, dass sich das für uns erledigt hat?
Müssen wir damit rechnen, dass plötzlich ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt?
Wann verjährt sowas eigentlich?
Liebe Grüße
Mystery _________________ Dies ist meine persönliche Meinung. Ich freue mich, wenn ich helfen kann - bin aber keine Rechtsberatung!
Mystery hat folgendes geschrieben::
Müssen wir damit rechnen, dass plötzlich ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt?
Ja, natürlich.
Warum???
Wir haben gemailt, gefaxt - und keine Antwort erhalten. Wir können doch nichts dafür, wenn die DB sich nicht meldet !
Vielleicht sollte ich noch (erklärend) erwähnen, dass in unserer Mail an DB stand, dass wir im Info-Center der DB eine falsche Auskunft bekommen haben. Man verlässt sich doch darauf, dass die es besser wissen als "Otto Normalverbraucher". Weiterhin schrieben wir, dass wir bitten, den Sachverhalt zu prüfen, uns die Geldstrafe zu ersparen und es bei einer Verwarnung zu belassen. Wir haben in der Mail angeboten, dass Fahrgeld (2 x 2,90 €) einzuzahlen, da das ja mit Recht eingefordert werden kann.
Unser letzter Satz war: "Ihre Erwiderung auf unser Schreiben erwarten wir bis zum 19. Sept. 2005, um danach unverzüglich die Einzahlung vornehmen zu können."
Auch in unserer 2. Mail setzten wir einen Termin, um endlich einzahlen zu können.
Was sollen wir denn noch machen?
Wenn die DB sich nicht äußert und die Sache klärt, können wir doch nicht einfach einzahlen, wenn wir es als falsch empfinden, weil wir ja im Grunde nicht schwarz gefahren sind, sondern keine Fahrkarten aufgrund falscher Informationen des DB-Personals hatten.
Liebe Grüße
Mystery _________________ Dies ist meine persönliche Meinung. Ich freue mich, wenn ich helfen kann - bin aber keine Rechtsberatung!
Sie können der DB viele Fristen setzen. Das dürfte dort aber niemanden interessieren. Wenn das jeder machen würde, der gerne sein persönliches Anliegen schnell bearbeitet haben möchte....?!
Ein Anruf bei der Buchhaltung der DB könnte zumindest Ihre Ungewissheit ausräumen. Ein Blick in die Datenbank klärt bestimmt, ob die DB überhaupt noch eine Forderung gegen Sie hat. Sei es das normale oder auch erhöhte Beförderungsentgelt.
Auf jeden Fall würde ich nicht abwarten, bis eventuell doch noch ein Mahnbescheid in´s Haus flattert. Falschinformation hin oder her: Letztendlich haben Sie mit dem Fahrtantritt den AGB der Bahn zugestimmt und hätten somit über die Beförderungsbestimmungen im Bilde sein müssen.
Klar, wer liest den Kram schon, wenn er ausnahmsweise mal mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fährt. Aber darauf wird sich die Bahn berufen, wenn sie am Ende doch 2 x €40,-- von Ihnen fordert.
Wie gesagt, würde ich an Ihrer Stelle ein telefonisches Gespräch suchen und halte Abwarten und auf Fristen berufen für eine falsche und auch riskante Taktik.
Michael _________________ C:\>reality.sys corrupted. Reboot universe? (Y/N) |
erst mal ganz lieben Dank für Deine Antwort. Leuchtet mir auch alles ein.
Nur ergibt sich nun schon wieder ein neues Problem!
Auf die Idee mit dem Anruf bin ich Freitag auch schon gekommen.
Habe mir also das gelbe Zettelchen zur Hand genommen, welches uns in der Bahn überreicht wurde und habe eine Tel.-Nr. gesucht. Aber!!! Da steht nur die Kontoverbindung, die Mailadresse und die Fax-Nr..
Habe daraufhin mal im klick-Telefon geschaut, im Tel.-Buch.de usw. Es gibt nirgends einen Eintrag!!!
Bin also wieder genauso ratlos wie am Anfang.
Die Adresse lautet: DB Personalverkehr GmbH; ServiceCenter Fahrpreisnacherhebung; 76518 Baden-Baden.
Kann mir jemand helfen, die Tel.-Nr. rauszukriegen???
PS: Bin mir nicht sicher, ob ich die Adresse überhaupt ins Forum setzen darf (Forenregeln). Falls nicht, dann bitte löschen. Danke!
Liebe Grüße
Mystery _________________ Dies ist meine persönliche Meinung. Ich freue mich, wenn ich helfen kann - bin aber keine Rechtsberatung!
Habe heute die DB in Baden-Baden angerufen. Mein Fall ist (aufgrund meiner schriftlichen Erklärung) vorerst gesperrt, bis die Sache bearbeitet ist.
Ich muss also erst mal keine Angst vor irgendwelchen Mahnverfahren haben.
In spätestens 2 Wochen soll dann ein endgültiger schriftlicher Bescheid ergehen. Bin ja mal gespannt!
Melde mich dann noch mal.
Liebe Grüße
Mystery
Und lieben Dank für die Tel.-Nr.! Kann ich jetzt wenigstens ruhig schlafen. _________________ Dies ist meine persönliche Meinung. Ich freue mich, wenn ich helfen kann - bin aber keine Rechtsberatung!
Aufgrund der Erklärung, warum es zu diesem "Schwarzfahren" kam, wurde die Hälfte der Strafe kulanterweise erlassen. Zahlen jetzt also anstelle 40,00 € pro Person nur noch 20,00 €!
Damit können alle Seiten leben.
Liebe Grüße
Mystery _________________ Dies ist meine persönliche Meinung. Ich freue mich, wenn ich helfen kann - bin aber keine Rechtsberatung!
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