Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Auf die Sache mit dem Rabattretter würde ich mich nicht verlassen.
Der neue Versicherer wird in jedem Fall beim Vorversicherer nachfragen. Dann wird ihm der Schaden in 2005 gemeldet. Somit findet eine entsprechende Rückstufung statt.
Meiner Meinung nach gibt es keine legale Möglichkeit, dem zu entkommen. Ich lasse mich aber gerne von weiteren Experten eines Besseren belehren.
Auch ich gehe davon aus, daß das mit dem Rabattretter zwar eine interessante Idee ist, jedoch im vorliegenden Fall nicht zum gewünschten Ergebnis führen wird.
Gründe:
- Der Unfall ereignete sich vor Abschluß eines "Rabattretter-Vertrages",
- die meisten Versicherungen gewähren den Rabattretter erst bei einer SF-Klasse, die recht hoch ist, SF 14 ist da nicht hoch genug.
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Hallo nochmal,
falsch verstanden oder ich habe es schlecht formuliert. Ich habe ja beide Versicherungen schon seit Jahren und jetzt liegt nur 1 Haftpflichtschaden vor, die Vollkasko bleibt unberührt, da an meinem Auto keinerlei Schaden ist. Mich interessiert nur, ob der Schaden aus diesem Jahr erst zum 01.01. 2006 in der neuen Versicherung in der Einstufung zum tragen kommt, oder ob ich , sofern ich das Auto wechsle und damit auch die Versicherung mit dem Rabbattretter, ich in Zukunft so behandelt werde, als sei kein Schaden reguliert wurden!?
Gruß MURMELE
Doch, Rabbattretter würde bei mir zum tragen kommen, laut dem nachzulesenden Tarifbestimmungen bei der KFZ-Versicherung eines großen deutschen Automobilclubs , dort mindestens SF 6, oder mindestens 1 Jahr unfallfrei o.ä.
Möglich wäre es also, aber ich würde mich dann trotzdem noch richtig vor Ort beraten lassen. Nur, ab wann wird umgestuft mit dem alten Schaden? Kann man dem entgehen?
Neuanschaffung eines Autos, wegen so einer Lapalie ist natürlich nonsens, aber wir haben es eh auf absehbare Zeit geplant und den Versicherungswechsel eben auch, daher wäre der Zeitpunkt fast ideal dazu! Gruß MURMELE
Schön, wenn eine Vollkasko besteht, dann hat man nicht die "Rennerei" mit dem Abschluß...
Es ist davon auszugehen, daß der regulierte Schadensfall - sofern er nicht vom Versicherungsnehmer übernommen wird - auf die Hochstufung Einfluß nehmen wird. Und zwar in der bekannten Form: Schlechtere SF-Klasse ab 01.01.2006. Der Rabattretter-Vertrag nützt nichts, da der Unfall vor Abschluß dieses Vertrages geschah, eine Schlechterstufung wird erfolgen!
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Danke für die Antworten. Dann kann ich trotzdem wechseln und warten, was die bisherige Versicherung als Schadensregulierung errechnet. Da aber der Personenschaden vorlag mit Krankentransport und Klinikaufenthalt, gehe ich von aus, daß ich die Schadenshöhe nicht nachträglich reguliere, da die Kosten sicher rel. hoch sind. Dann muß ich wohl leider mit der Rückstufung leben, ob mit neuem oder alten Auto, auf jedem Fall aber in neuer Versicherung!
Schönes Wochenende noch, Danke und viele Grüße, MURMELE
PS: heißt übrigens nicht Rabattretter was ich meinte, sondern Rabattschutz, den man optional zu gewissen Bedingungen zusätzlich abschließen kann. Für mich leider zu spät, wie ich den Antworten entnehmen konnte
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.