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Rücklastgebühren ?

 
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chris46
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 09:45    Titel: Rücklastgebühren ? Antworten mit Zitat

Ein Finanzservice versucht im Auftrag einer großen schwedischen Möbelfirma zweimal einen Betrag von meinem Konto abzubuchen, was misslingt, da ich dieses Konto aufgelöst habe und vergaß die neue Bankverbindung rechtzeitig mitzuteilen.
Der säumige bEtrag wurde mittlerweile vom neuen Konto abgebucht. Nun verlangt der Finanzservice für die Rücklastbuchungen jeweils 25,- € (!) Gebühren.
Ist das zulässig ?
Danke für Hinweise.
chris
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ttom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 174

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ja. Schau doch einfach mal in die AGBs des Finanzservices. Dort müsste was zu Rücklastschriftgebühren drin stehen.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 02.11.05, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zumindest der zweite Versuch war sinnlos, da die bezogene Bank die Rücklastschrift mit dem Vermerk "Konto erloschen" veranlasst hat.

Hier einen zweiten Versuch zu starten, das geld einzuziehen, ist sinnlos und dem Kontoinhaber nicht anzulasten.
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DG3VM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Germersheim

BeitragVerfasst am: 04.11.05, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend,

auch mich beschäftigt zu dieser Thematik eine Frage.
A gibt an B eine Einzugsermächtigung unter Berücksichtigung der AGB. B versucht nun vom Konto abzubuchen, was auf Grund einer überzähligen Zahl in der Kontonummer scheitert. B verlangt nun für diese gescheiterte Abbuchung eine Gebühr von 12,50 brutto. Fällt diese Nichteinlösung einer Lastschrift unter den Begriff Rücklastschrift ?

Der entsprechende Punkt der AGB :
8.2 Ergeht bei erteilter Einzugsermächtigung eine Rücklastschrift an den Provider, ist er berechtigt, dafür 12,50 € in Rechnung zu stellen
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 06.11.05, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

@DG3VM: Technisch auf jeden Fall : Ja

Juristisch hängt es davon ab, ob B den Fehler erkennten konnte/musste. Dies wäre m.E. z.B. dann der Fall, wenn die falsche Kontonummer die Höchstlänge von Kontonummern (10 Stellen) überschreiten würde.
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DG3VM
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.11.2005
Beiträge: 5
Wohnort: Germersheim

BeitragVerfasst am: 06.11.05, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort. Die richtige Kto Nummer hat 9 Stellen durch den Fehler hat sie dementsprechend 10. Die eingemogelte Zahl war dummerweise in dem Beispiel auch noch eine 1und so doch nicht gleich auf den ersten Blick erkennbar.
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