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Verfasst am: 04.11.04, 10:46 Titel: betriebsärztlicher eignungstest für ausbildung???
wenn jemand nach einem einstellungstest zum betriebsarzt gebeten wird, und dieser eine blut- und urinprobe verlangt, um es zu untersuchen, darf er es, ohne darauf hinzuweisen und ohne konkretes einverständnis, auf drogen untersuchen?
es muss ein blatt mit krankheitsangaben und eventuellen konsum von drogen, alkohol etc. ausgefüllt werden. die person muss logischerweise die wahrheit der angaben durch eine unterschrift versichern. es wurde nichts unterschrieben, das eine solche untersuchung legitimieren würde.
was hindert den arzt einfach ein paar teststreifen ins blut bzw. urin zu halten und den vermerk "ungeeignet" in die akte zu schreiben?
Es darf keine ärtzliche Untersuchung ohne Einverständnis des "Patienten" durchgeführt werden. Einzige Ausnahmen: lebensrettende Maßnahmen und polizeilich/richterlich angeordnete Untersuchungen.
Dennoch kann die Versuchung groß sein, einen Drogentest zu machen. Kostet 20 Euro, verlangt 4 Tropfen Urin und gibt 99,8%ige Sicherheit...
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