Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - betriebsärztlicher eignungstest für ausbildung???
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

betriebsärztlicher eignungstest für ausbildung???

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
derwu
Gast





BeitragVerfasst am: 04.11.04, 10:46    Titel: betriebsärztlicher eignungstest für ausbildung??? Antworten mit Zitat

wenn jemand nach einem einstellungstest zum betriebsarzt gebeten wird, und dieser eine blut- und urinprobe verlangt, um es zu untersuchen, darf er es, ohne darauf hinzuweisen und ohne konkretes einverständnis, auf drogen untersuchen?
es muss ein blatt mit krankheitsangaben und eventuellen konsum von drogen, alkohol etc. ausgefüllt werden. die person muss logischerweise die wahrheit der angaben durch eine unterschrift versichern. es wurde nichts unterschrieben, das eine solche untersuchung legitimieren würde.
was hindert den arzt einfach ein paar teststreifen ins blut bzw. urin zu halten und den vermerk "ungeeignet" in die akte zu schreiben?

vielen dank,
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 05.11.04, 03:03    Titel: Antworten mit Zitat

Nichts hindert ihn daran außer seinem Gewissen.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 07.11.04, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Es darf keine ärtzliche Untersuchung ohne Einverständnis des "Patienten" durchgeführt werden. Einzige Ausnahmen: lebensrettende Maßnahmen und polizeilich/richterlich angeordnete Untersuchungen.

Dennoch kann die Versuchung groß sein, einen Drogentest zu machen. Kostet 20 Euro, verlangt 4 Tropfen Urin und gibt 99,8%ige Sicherheit...
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.