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Da ich in der Vergangenheit den Arzt gewechselt habe, würde es mich interessieren, was der Begriff "subjektive Notizen" umfasst; dem neuen Arzt zugesendet wurden lediglich objektive Befunde. Was wird da so wichtiges "Subjektives" festgehalten, dass man es gesondert bzw. überhaupt haben muss? Außerdem, interessehalber: Inwieweit sind diese subjektiven Notizen, auch in rechtlicher Hinsicht, relevant? Vielen Dank im Voraus!
Der Arzt macht sich u.a. Notizen über das Verhalten des Patienten in Therapie und Behandlung.
- vom Patienten abgelehnte Untersuchungen
- "Zusammenarbeit" Arzt u. Patient (z.B. wenn der Patient Medikamente verordnet bekommt, diese aber nicht nimmt oder nicht nach Anweisung des Arztes nimmt)
- bei Privatpatienten u.U., wenn dieser ständig zwecks Zahlung gemahnt werden muss
und und und
Wird jeder Arzt individuell anders handhaben. Je nachdem, was er für wichtig hält.
Danke. Und wann bzw. inwiefern werden diese Notizen relevant? Haben sie rechtliche Bedeutung? Dürfen andere Ärzte diese Notizen einsehen?
Die Verweigerung einer Untersuchung könnte u.U. relevant werden, wenn sich irgendwann herausstellt, dass durch eben diese z.B. eine anders nicht feststellbare Krankheit (Tumor o.ä.) nicht rechtzeitig erkannt wurde. Sozusagen zur Absicherung des Arztes. Die Akte, die ein Arzt über einen Patienten anlegt ist sein Eigentum. Andere Ärzte dürfen das nicht einsehen Schweigepflicht. Und die Kopien, der Befunde dürfen auch nur mit Zustimmung des Patienten herausgegeben werden.
Hallo!
Gesetzlich ist es so geregelt, dass jeder Patient seine Patientenakte einsehen darf und auch kopieren darf. In der Praxis wird es von vielen Ärzten natürlich nicht gern gesehen. Patienten werden in vielen Fällen nur mir Kopien von Arztbriefen "abgespeist", zumal viele (interne aber vielsagende) Arztkürzel für Außenstehende Hieroglyphen sind. Dazu kommt, dass kaum eine Praxis noch mit Karteikarten arbeitet, sondern alles nur im PC abgespeichert wird.
Sie können einen Arzt schlecht darum bitten, mal einen Blick in seinen PC werfen zu dürfen.
Ich sehe also schwarz, dass Sie alle, für Sie relevanten Unterlagen so einfach erhalten.
Schöne Grüße
Hallo!
Gesetzlich ist es so geregelt, dass jeder Patient seine Patientenakte einsehen darf und auch kopieren darf. In der Praxis wird es von vielen Ärzten natürlich nicht gern gesehen. Patienten werden in vielen Fällen nur mir Kopien von Arztbriefen "abgespeist", zumal viele (interne aber vielsagende) Arztkürzel für Außenstehende Hieroglyphen sind. Dazu kommt, dass kaum eine Praxis noch mit Karteikarten arbeitet, sondern alles nur im PC abgespeichert wird.
Sie können einen Arzt schlecht darum bitten, mal einen Blick in seinen PC werfen zu dürfen.
Ich sehe also schwarz, dass Sie alle, für Sie relevanten Unterlagen so einfach erhalten.
Schöne Grüße
Ich glaube sogar, man darf mich aber ruhig berichtigen, dass man "subjektive" Anmerkungen des Arztes nicht einsehen darf, nur die objektiven Befunde. Diese subjektiven "Beurteilungen", das, was der Arzt zu seiner "Absicherung" festhält, liegen offenbar allein in seinem Ermessen. Auch ist naturgemäß keine objektive Überprüfbarkeit dieser "Beurteilungen" wie bei den objektiven Befunden (Blutwerte, usw.) gegeben. Dennoch besitzen sie rechtliche Relevanz. Interessant.
Ich glaube sogar, man darf mich aber ruhig berichtigen, dass man "subjektive" Anmerkungen des Arztes nicht einsehen darf, nur die objektiven Befunde. Diese subjektiven "Beurteilungen", das, was der Arzt zu seiner "Absicherung" festhält, liegen offenbar allein in seinem Ermessen. Auch ist naturgemäß keine objektive Überprüfbarkeit dieser "Beurteilungen" wie bei den objektiven Befunden (Blutwerte, usw.) gegeben. Dennoch besitzen sie rechtliche Relevanz. Interessant.
Anmerkungen eines (informierten) Laien, der selbst mit seinem Arzt entsprechende Probleme hatte: Man darf nicht nur objektive Befunde einsehen, man darf auch die Krankenakte einsehen, einschließlich das was im Computer steht. Subjektive Bemerkungen darf der Arzt unleserlich machen. Darunter fallen aber nur Verdachtsdiagnosen oder Bemerkungen über den Patienten wie z.B: "Querulant" oder ähnliches. Wenn eine Verdachtsdiagnose eine entsprechende Therapie nach sich zieht, dann ist das keine subjektive Bemerkung mehr. Sollte der Arzt Teile der Krankenakte unleserlich gemacht haben, darf der eigene Anwalt diese Teile einsehen, da es sonst ja keine Möglichkeit gäbe zu überprüfen, ob der Arzt unzulässigerweise objektive Bemerkungen gestrichen hat.
Das war falsch ausgedrückt. Natürlich darf man nur den objektiven Teil der Unterlagen einsehen. Das beinhaltet aber nicht nur Laborbefunde wie Blutwerte usw., sondern auch sämtliche objektive Bemerkungen über Behandlungen, Medikationen, Mitschrieb des Arzt-Patientengesprächs usw.
Das war mißverständlich ausgedrückt. Natürlich darf man nur den objektiven Teil der Unterlagen einsehen. Das beinhaltet aber nicht nur Laborbefunde wie Blutwerte usw., sondern auch sämtliche objektive Bemerkungen über Behandlungen, Medikationen, Mitschrieb des Arzt-Patientengesprächs usw.
Danke für die Info. Da habe ich dann im PC eines ehem. Arztes wohl stets auch den "subjektiven" Teil der Krankenakte gelesen. Verdachtsdiagnosen, subjektive Bewertungen, usw., oft in Diskrepanz dazu die Äußerungen und die Handlungen des Arztes. Seit dieser 'Augenöffnung' etwas genauere beobachtung angestrengt, mit dem Ergebnis: 75% der Ärzte beim Lügen und Missachten, sagen wir mal, sehr großzügigen Auslegen, von medizinischen Leitlinien und rechtlichen Richtlinien erwischt. Ganz normaler ärztlicher Alltag. Auch Einsichtnahme rechtlich schön geregelt, die Praxis in der PRaxis bevorzugt aber oft nicht so glatte Verhandlungen. Weiteres Problem: Aktenfälschung. 2006 dürfen wir uns allerdings auf die 1,6 Milliarden Euro-"Gesundheitskarte" freuen. Sie speichert alle medizinischen Daten des Inhabers. Mit ihr soll, unter Wahrung der Datenhoheit der Patienten, eine komplette Patientenakte jedes Patienten abgerufen werden können (vom Patienten auch?). Um die Qualität der medizynischen Versorgung von Patienten zu erbessern. Der gläserne Patient ist weit entfernt.
> 75% der Ärzte beim Lügen und Missachten, sagen wir mal, sehr
> großzügigen Auslegen, von medizinischen Leitlinien und rechtlichen
> Richtlinien erwischt.
Du also auch? 75% waren es bei mir vielleicht nicht, aber sagen wir mal 50%.
Aber mal eine Frage: Angenommen, man hat den Verdacht, daß der Arzt seine elektronische Krankenakte gefälscht hat. Wie kann man dies überprüfen lassen? Strafanzeige? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?
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