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Verfasst am: 07.11.05, 23:30 Titel: Gebrauchtwagen Privat an Privat
Guten Tag!
ich habe meinen Wohnwagen (Bj 1986) am Samstag verkauft.
In den Kaufvertrag haben wir die 2 Sätze "Gekauft wie gesehen" & "Zustand altersbedingt" geschrieben.
3 Tage später ruft mich der Käufer an und verlangt Halbierung des Kaufpreises oder Rücknahme des Wohnwagens.
Er sagt, das Holz des Unterbodens und der Wände sei "moderig".
Dieser Sachverhalt war mir nicht bekann, da ich ein laie auf dem Wohnwagengebiet bin.
Ich hatte ein TÜV Gutachten von 2004 worin mir "keine Mängel" bestätigt wurden.
1. Muss ich nun den Kaufpreis zurückbezahlen/mindern?
2. den Wohnwagen zurücknehmen?
oder kann ich auf den Passus "gekauft wie gesehen,...." zurückgreifen und Gewährleistung verweigern?
verkauf war von Privat an Privat.
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