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Angenommen:
Während der Ehe erhalten die Parteien A und B mehrere Grundstücke gemeinsam aus der Verwandtschaft A.
Beim Notar wurde dafür eine Pflegschaft für eine Verwandte eingetragen, die auch eingehalten wurde.
Wie verhält es sich nun bei einer Scheidung?
Fallen die Grundstücke dennoch in das Anfangsvermögen von A, trotz "Dienstleistungen" von A und B?
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