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Verfasst am: 07.11.05, 19:58 Titel: Beiträge nach Kündigung zum Teil zurück?
Ich habe eine Fondgebundene LV nach 1 Jahr Beitragszahlung gekündigt.
Kann ich einen Teil der Beiträge zurückfordern, irgend sowas ging mal durch die Presse
Verfasst am: 08.11.05, 08:12 Titel: Re: Beiträge nach Kündigung zum Teil zurück?
Angestellter01 hat folgendes geschrieben::
Ich habe eine Fondgebundene LV nach 1 Jahr Beitragszahlung gekündigt.
Kann ich einen Teil der Beiträge zurückfordern, irgend sowas ging mal durch die Presse
Ja, natürlich. Zurückfordern kann man immer.
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Die Frage ist dann halt immer nur: "Wie viel bleibt von meinen Beiträgen nach Abzug der Ausgabeaufschläge sowie Bearbeitungs- bzw Abschlussgebühren noch übrig ....?"
Verfasst am: 08.11.05, 13:02 Titel: Re: Beiträge nach Kündigung zum Teil zurück?
Angestellter01 hat folgendes geschrieben::
Ich habe eine Fondgebundene LV nach 1 Jahr Beitragszahlung gekündigt.
Kann ich einen Teil der Beiträge zurückfordern, irgend sowas ging mal durch die Presse
Informationen zu diesem Thema (inkl. Musterschreiben) finden Sie auf den Webseiten des Bundes der Versicherten e.V. und der Verbraucherzentrale Hamburg.
Zunächst ist wichtig, dass von diesem Urteil nur kapitalbildende Lebens- und private Rentenversicherungen betroffen sind, die von 1994 bis 2001 abgeschlossen wurden.
Des weiteren ist das Urteil vom BGH noch nicht rechtskräftig. Man sollte daher, nicht wie momentan vom BdV praktiziert, nicht alles verrückt machen nur um zusätzliche Mitglieder anzuwerben. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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