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Verfasst am: 08.11.05, 16:35 Titel: HILFE, Muß Kind mit auf Amtsgericht???
Hallo,
ich habe am Donnerstag den Scheidungstermin auf dem Amtsgericht. Der Richter hat auf den Schreiben angekreuzt, wir sollten unser Kind mitbringen - was ich nicht verstehe. Mein Anwalt hat nun mit dem Richter gesprochen und dieser meinte, das Kind müsse mit, wenn es nicht aus gesundheitl. Gründen fernbleiben müsse.
Unser Kind ist dreieinhalb Jahre alt. Wir lassen uns einvernehmlich scheiden und mein Mann hat vorm Jugendamt zugestimmt, dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekomme. Es sollte also am Donnerstag keine Probleme geben - es sei denn sprachliche, da mein Mann nicht so gut Deutsch kann.
Ich möchte meinen Sohn nun absolut nicht mitnehmen und verstehe auch nicht, was das soll.
Darf man ein dreijähriges Kind befragen, bei wem es bleiben möchte????
Was kann die rechtliche Grundlage sein, weshalb unser Sohn - in dem Alter- mitmuß?
Bin dankbar für schnelle Antworten...
Danke
Theresia
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