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Verfasst am: 08.11.05, 13:45 Titel: Frage zum Pachtvertrag GbR und GmbH
Hallo,
an die Rechts-Experten im Gesellschaftsrecht hätte ich folgende Frage(n):
X und Y betreiben als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gemeinsam eine Tankstelle, X ist ganz überwiegend für den Shop und das Tankgeschäft zuständig, Y als KfZ-Meister ganz überwiegend für die Werkstatt und den KfZ-Service.
Der Betrieb "XY-Tankstelle" ist gepachtet von der K-GmbH, welche an XY eine monatliche Provision für verkauften Kraftstoff zahlt und welche ihrerseits an den Umsätzen des Betriebes XY prozentual mit verdient (z.B. ....% pro verkaufter Schachtel Zigaretten gehen an die K-GmbH).
Der Pachtvertrag zwischen der XY-GbR und der K-GmbH kann von beiden Seiten jeweils zum Jahresende mit dreimonatiger Kündigungszeit gekündigt werden.
Zwischen X und Y gab es Streit und Y möchte gerne die Tankstelle mit Z (bisher einer von zwei Festangestellten) weiterführen, natürlich gegen den Willen von X, der sich nicht einfach "rausdrücken lassen" will.
Y hat den GbR-Vertrag mit X fristgerecht zum Jahresende gekündigt und dies der K-GmbH mitgeteilt.
Nun endlich die Fragen:
1.) Ist dadurch, daß der GbR-Vertrag zwischen X und Y aufgekündigt wurde, automatisch auch der Pachtvertrag zwischen der XY-Tankstelle und der K-GmbH hinfällig (WEIL ja einer der beiden bisherigen Pächter, das ist Y, im kommenden Jahr nicht mehr zur Verfügung steht)?
2.) Wenn Frage 1 zu bejahen ist, ist in diesem Fall eine Betriebsübernahme von Y und Z schon zum Jahresende 2005 und nicht erst zum Jahresende 2006 möglich?
3.) Die zweite Festangestellte D, sie ist dÃe Ehefrau des einen Pächters X, soll nach dem Willen der "neuen" Pächter Y und Z ebenfalls, zusammen mit ihrem Ehemann X, gehen. Steht D eine Abfindung zu, wenn Sie entlassen wird? Es handelt sich nämlich um einen Kleinbetrieb (Zwei selbständige Pächter X und Y, und zwei Festangestellte Z und D (Z seit ca. 8 Jahren, die Ehefrau D mindestens 20 Jahre) sowie fünf Aushilfskassierer auf Minijob-Basis?
So, das war viel Text, auf die Antworten der Arbeitsrecht-Experten freue ich mich schon jetzt und danke sehr herzlich dafür!
Verfasst am: 09.11.05, 00:04 Titel: Re: Frage zum Pachtvertrag GbR und GmbH
Michael2 hat folgendes geschrieben::
...
Wenn X darauf baut, die Tankstelle ohne weiteres mit Z weiter betreiben zu können, hat er sich vermutlich getäuscht. Denn durch die Kündigung des GbR-Vertrages scheidet X mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung aus der GbR aus, und der Pachtvertrag sowie alle anderen Aktiva und Passiva gehen auf Y über.
Ob die Verpächterin das Ausscheiden zum Anlass nimmt, den Pachtvertrag mit Y zu beenden, lässt sich nicht vorhersehen.
X haftet übrigens fünf Jahre für die vor seinem Auscheiden begründeten Verbindlichkeiten der GbR weiter.
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