Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 03.11.04, 19:33 Titel: Schaden von Sozialhilfeempfänger ersetzt bekommen?
Hallo zusammen!
Folgende Fragestellung: Wenn jemand Sozialhilfeempfänger ist, ist sein Vermögen idR auch bei rechtskräftig festgestellten Ansprüchen unpfändbar, oder? Können zB deliktische Ansprüche über ein Mahnverfahren gesichert werden (die praktische Durchsetzbarkeit)? Und wenn ja: Was muss man dafür tun?
LG
Marc
Hallo zusammen!
Folgende Fragestellung: Wenn jemand Sozialhilfeempfänger ist, ist sein Vermögen idR auch bei rechtskräftig festgestellten Ansprüchen unpfändbar, oder? Können zB deliktische Ansprüche über ein Mahnverfahren gesichert werden (die praktische Durchsetzbarkeit)? Und wenn ja: Was muss man dafür tun?
LG
Marc
Sie können im Mahnverfahren einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Dadurch verjährt der Anspruch dann erst in 30 Jahren. Während dieser 30 Jahre können Sie dann hoffen, dass der Betroffene im Lotto gewinnt, damit Sie Ihre Ansprüche dann verwirklichen können.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.