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Schaden von Sozialhilfeempfänger ersetzt bekommen?

 
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Marc80
Gast





BeitragVerfasst am: 03.11.04, 19:33    Titel: Schaden von Sozialhilfeempfänger ersetzt bekommen? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!
Folgende Fragestellung: Wenn jemand Sozialhilfeempfänger ist, ist sein Vermögen idR auch bei rechtskräftig festgestellten Ansprüchen unpfändbar, oder? Können zB deliktische Ansprüche über ein Mahnverfahren gesichert werden (die praktische Durchsetzbarkeit)? Und wenn ja: Was muss man dafür tun?
LG
Marc
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Vormundschaftsrichter
Gast





BeitragVerfasst am: 04.11.04, 14:28    Titel: Re: Schaden von Sozialhilfeempfänger ersetzt bekommen? Antworten mit Zitat

Marc80 hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen!
Folgende Fragestellung: Wenn jemand Sozialhilfeempfänger ist, ist sein Vermögen idR auch bei rechtskräftig festgestellten Ansprüchen unpfändbar, oder? Können zB deliktische Ansprüche über ein Mahnverfahren gesichert werden (die praktische Durchsetzbarkeit)? Und wenn ja: Was muss man dafür tun?
LG
Marc


Sie können im Mahnverfahren einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Dadurch verjährt der Anspruch dann erst in 30 Jahren. Während dieser 30 Jahre können Sie dann hoffen, dass der Betroffene im Lotto gewinnt, damit Sie Ihre Ansprüche dann verwirklichen können.

Gruß
Vormundschaftsrichter
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