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Anmeldungsdatum: 03.06.2005 Beiträge: 261 Wohnort: bei München
Verfasst am: 09.11.05, 17:46 Titel: Air Berlin - Reiserücktrittsversicherung
hallo,
ich habe mal eine frage zum thema reiserücktrit.
Person A hat bei airberlin einen hin- und rückflug nach spanien gebucht. abflug februar 2006. dazu eine reiserücktrittversicherung!!!
person A ist schon seit längerem psychisch krank. person A wurde nun mittgeteilt dass sie im februar 2006 in die psychoklinik muss.
ersetzt die reiserücktrittversicherung in diesem fall????
Hier wird von einer unerwarteten, schweren Erkrankung gesprochen - eine Erkrankung, die chronisch ist und bei der jetzt bereits feststeht, dass erst in 3 Monaten ein Klinikaufenthalt erforderlich ist, ist in meinen Augen nicht akut.
interessantes thema, dazu habe ich auch einen frage:
angenommen man hat einen flug gebucht, rutscht aber eineige wochen zuvor aus und verstaucht sich den fuss.
würde in diesem fall diese versicherung zahlen??
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 30.11.05, 18:15 Titel:
[quote]eine Erkrankung, die chronisch ist und bei der jetzt bereits feststeht, dass erst in 3 Monaten ein Klinikaufenthalt erforderlich ist, ist in meinen Augen nicht akut. [/quote]
[quote]oder zumindest zu 99 Prozent nein. [/quote]
..hier wäre eine etwas vorsichtigere Auskunft vielleicht angemessener, finde ich. Entscheidend ist, ob sein Arzt ihm attestieren kann, das eine Reise zum Buchungszeitpunkt angezeigt gewesen wäre (bzw sogar befürwortet worden wäre. Auch chronisch Kranke dürfen verreisen ) und der nunmehr notwendig gewordene Klinikaufenthalt eine neuere eher unerwartete Entwicklung/ Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist.Das wäre also z.B. bei Depressionen eine mögliche Entwicklung. Ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt könnte sich also lohnen und wäre zumindest einen Versuch wert, finde ich.
@gerry999 : ja, ein schwer verstauchter Fuss (sofern der Arzt bestätigen kann, das die Person nunmehr reiseunfähig ist und zu dem geplanten Termin auch aller voraussicht nach nicht reisefähig sein wird....) wäre eine solche plötzliche unerwartete Erkrankung. Oder ein Herzinfarkt, Schlaganfall usw.
keine Frage, jeder darf verreisen, die Frage ist aber, ob sich jeder auch versichern kann.
Das mit der Reisefähigkeit zum Zeitpunkt der Buchung ist schon korrekt. Aber bei mir bisher bekannten ähnlichen Krankheitsbilder wurde stets Kostenersatz von den Versicherungen abgelehnt, da es vorhandene Leiden waren bzw. Leiden, die innerhalb der letzten 12 Monate stationär behandelt wurden.
Nun weiß ich aber auch, dass gerade im Bereich psychosomatischer Erkrankungen in den letzten Jahren Richter immer wieder dazu neigen, dem Patienten (doch) Recht zu geben. Was allerdings noch nie vor dem OGH abgehandelt wurde.
Daher meine Überzeugung, dass so ein Fall zu 99 Prozent abgelehnt werden wird. Klarheit würde nur der tatsächliche Eintritt und die Abhandlung bringen.
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