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Air Berlin - Reiserücktrittsversicherung

 
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cobalt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 261
Wohnort: bei München

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 17:46    Titel: Air Berlin - Reiserücktrittsversicherung Antworten mit Zitat

hallo,

ich habe mal eine frage zum thema reiserücktrit.

Person A hat bei airberlin einen hin- und rückflug nach spanien gebucht. abflug februar 2006. dazu eine reiserücktrittversicherung!!!

person A ist schon seit längerem psychisch krank. person A wurde nun mittgeteilt dass sie im februar 2006 in die psychoklinik muss.
ersetzt die reiserücktrittversicherung in diesem fall????

vielen dank.
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Die AGB's dieser Versicherung findet man unter https://www.airberlin.com/site/hm_deu.pdf

Hier wird von einer unerwarteten, schweren Erkrankung gesprochen - eine Erkrankung, die chronisch ist und bei der jetzt bereits feststeht, dass erst in 3 Monaten ein Klinikaufenthalt erforderlich ist, ist in meinen Augen nicht akut.

Gruss

report
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cobalt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 261
Wohnort: bei München

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 11:30    Titel: nachgefragt Antworten mit Zitat

danke fürs antworten und dem homepage hinweis.

leider verstehe ich deine antwort nicht genau. heisst es nun ja sie zahlt oder nein die versicherung zahlt nicht??

danke --cobalt
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

nein!

oder zumindest zu 99 Prozent nein.

Gruß
Peter
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gerry999
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.05.2005
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 10:51    Titel: nachgefragt Antworten mit Zitat

interessantes thema, dazu habe ich auch einen frage:

angenommen man hat einen flug gebucht, rutscht aber eineige wochen zuvor aus und verstaucht sich den fuss.
würde in diesem fall diese versicherung zahlen??

gerry999
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lulu66
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

[quote]eine Erkrankung, die chronisch ist und bei der jetzt bereits feststeht, dass erst in 3 Monaten ein Klinikaufenthalt erforderlich ist, ist in meinen Augen nicht akut. [/quote]

[quote]oder zumindest zu 99 Prozent nein. [/quote]

..hier wäre eine etwas vorsichtigere Auskunft vielleicht angemessener, finde ich. Entscheidend ist, ob sein Arzt ihm attestieren kann, das eine Reise zum Buchungszeitpunkt angezeigt gewesen wäre (bzw sogar befürwortet worden wäre. Auch chronisch Kranke dürfen verreisen Sehr glücklich ) und der nunmehr notwendig gewordene Klinikaufenthalt eine neuere eher unerwartete Entwicklung/ Verschlechterung des Gesundheitszustandes ist.Das wäre also z.B. bei Depressionen eine mögliche Entwicklung. Ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt könnte sich also lohnen und wäre zumindest einen Versuch wert, finde ich.

@gerry999 : ja, ein schwer verstauchter Fuss (sofern der Arzt bestätigen kann, das die Person nunmehr reiseunfähig ist und zu dem geplanten Termin auch aller voraussicht nach nicht reisefähig sein wird....) wäre eine solche plötzliche unerwartete Erkrankung. Oder ein Herzinfarkt, Schlaganfall usw.

Herzliche Grüsse und einen schönen Abend

lulu
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 06.12.05, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

@lulu66

keine Frage, jeder darf verreisen, die Frage ist aber, ob sich jeder auch versichern kann.

Das mit der Reisefähigkeit zum Zeitpunkt der Buchung ist schon korrekt. Aber bei mir bisher bekannten ähnlichen Krankheitsbilder wurde stets Kostenersatz von den Versicherungen abgelehnt, da es vorhandene Leiden waren bzw. Leiden, die innerhalb der letzten 12 Monate stationär behandelt wurden.

Nun weiß ich aber auch, dass gerade im Bereich psychosomatischer Erkrankungen in den letzten Jahren Richter immer wieder dazu neigen, dem Patienten (doch) Recht zu geben. Was allerdings noch nie vor dem OGH abgehandelt wurde.

Daher meine Überzeugung, dass so ein Fall zu 99 Prozent abgelehnt werden wird. Klarheit würde nur der tatsächliche Eintritt und die Abhandlung bringen.

Gruß
Peter
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