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Trotz Zusage kein Ersatz für ein krankes Tier

 
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soulseeker
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 12:01    Titel: Trotz Zusage kein Ersatz für ein krankes Tier Antworten mit Zitat

Hallo Forengemeinde,

ich stehe vor folgendem Problem:

Ich habe letztes Jahr zwei Tiere gekauft (eine sehr seltene Schlangenart), eine davon hatte leider eine Wirbelsäulenverkrümmung, die angeboren war. Dieser Geburtsfehler wurde leider erst nach einigen Tagen erkannt. Das andere Tier war glücklicherweise gesund. Nach viel Hin- und Her hat der Züchter schließlich zugestimmt, dass er das Tier zurücknimmt und hat mir ein unterschriebenes Dokument gegeben, indem er mir ein Ersatztier aus seiner nächsten Nachzucht geben will. Nebenbei bemerkt ist der Züchter sehr bekannt und Buchautor des einzigen Buches über diese Art in Deutschland ... das kranke Tier wurde meines Wissens nach an eine Zoohandlung abgegeben.

Bislang hat mich der Züchter nur hingehalten und schwammige Zusagen für die nächsten Monate gemacht. Leider ist diese Art auch nicht leicht zu züchten, so dass eine längere Wartezeit absehbar war. Heute erfahre ich jedoch, dass der gute Mann seine Zucht umstellt und sogar seine Zuchttiere verkauft. Diese Info liegt mir als Email vor, wo er dies gegenüber einem anderen Interessenten zugibt. Ein Ersatz ist somit in absehbarer Zeit natürlich nicht mehr möglich.

Nun bin ich unsicher über den nächsten Schritt. Ich habe noch nicht mit einem Anwalt gedroht, da ich mir nicht sicher bin, ob ich zum einen Recht bekomme und ob ich - auch wenn ich Recht bekomme - den Anwalt selber zu zahlen habe.

Kann mir da jemand einen Tipp geben? Habe ich mit so einer Geschichte gute Chancen mein Geld zurückzubekommen? Muss ich den Anwalt - auch wenn ich im Recht bin - immer selber zahlen oder in diesem Fall der Beklagte?

Viele Grüße

Marcel
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