Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo,ich möchte mich von meinem Mann scheiden lassen und habe auch schon alles eingereicht.Nachdem die erste Berechnung für meinen Unterhalt kam,legte mein Noch Ehemann einspruch bei meiner Anwältin ein,das er mehr berufsbedingt Auslagen hätte (KFZ Steuer+Versicherung,Arbeitskleidung,Benzin,Wartungskosten und Verschleißteile) hätte als angerechnet wird.Vorher hatte er bei einem Monatslohn von 1628,17 berufsbedingte Auslagen 5% = 84,41 und nach dem Neuen Schreiben steht nur abzügl.berufsbedingte Auslagen 253,00 € bei gleichen Nettolohn. Geht das so einfach? Da steht nichts mehr drin von 5% !!!!!! Mein Unterhalt ist von 365,79 auf 212,17 gesunken....
Die Sachen sind eheprägende Ausgaben. Die waren ja in der Ehezeit auch schon vorhanden und somit werden diese zur Berechnung des TU abgezogen.
Es kommt immer drauf an, welxhes OLG für jemanden zuständig ist. Manche sagen 5% andere rechnen alles dazu.
1/7 Erwerbstätigenbonus kommt ja auch noch hinzu, so dass er nicht einfach mal das Arbeiten aufhört.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.