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Ehegattenunterhalt

 
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Winnekinder
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Mülheim

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 10:58    Titel: Ehegattenunterhalt Antworten mit Zitat

Hallo,ich möchte mich von meinem Mann scheiden lassen und habe auch schon alles eingereicht.Nachdem die erste Berechnung für meinen Unterhalt kam,legte mein Noch Ehemann einspruch bei meiner Anwältin ein,das er mehr berufsbedingt Auslagen hätte (KFZ Steuer+Versicherung,Arbeitskleidung,Benzin,Wartungskosten und Verschleißteile) hätte als angerechnet wird.Vorher hatte er bei einem Monatslohn von 1628,17 berufsbedingte Auslagen 5% = 84,41 und nach dem Neuen Schreiben steht nur abzügl.berufsbedingte Auslagen 253,00 € bei gleichen Nettolohn. Geht das so einfach? Da steht nichts mehr drin von 5% !!!!!! Mein Unterhalt ist von 365,79 auf 212,17 gesunken....
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Die Sachen sind eheprägende Ausgaben. Die waren ja in der Ehezeit auch schon vorhanden und somit werden diese zur Berechnung des TU abgezogen.
Es kommt immer drauf an, welxhes OLG für jemanden zuständig ist. Manche sagen 5% andere rechnen alles dazu.
1/7 Erwerbstätigenbonus kommt ja auch noch hinzu, so dass er nicht einfach mal das Arbeiten aufhört.




Gruss Melly
_________________
Smilie Melly
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