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Verfasst am: 10.11.05, 19:35 Titel: zahlt die Rechtschutzversicherung bei Vorsatz ?
Hallo,
in dem Fall ist der Versicherungsnehmer einer vorsetzlichen Straftat beschuldigt worden und hat darauf hin sich einen Anwalt genommen .Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Muss die Rechtschutzversicherung zahlen ?
Es wurde ja kein Vorsatz oder eine andere Straftat nachgewiesen ?
vergegehen/straftaten die man nur vorsätzlich begehen kann (beleidigung, diebstahl...) besteht kein versicherungschutz. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 11.11.05, 11:43 Titel:
Unter den allgemeinen Risikoausschlüssen in den Versicherungsbedingungen steht in etwa Folgendes:
"...Wird dem Versicherungsnehmer vorgeworfen,
eine Vorschrift des Strafrechtes verletzt zu haben, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn ihm ein Vergehen zur Last gelegt wird, das sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden kann...."
Dass "in etwa" irgendetwas irgendwo steht, hilft uns hier wenig weiter.
die genaue Formulierung: § 2, Ziff. i, Unter-Nr. bb der ARB 94:
" (Der Versicherungsschutz umfasst den) Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs (...) eines sonstigen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem VN ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird dem VN dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn nicht rechtskräftig festgestellt wird, dass er vorsätzlich gehandelt hat"
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edit: wenn jemand andere Formulierungen kennt, bitte hier reinstellen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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