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Ehegattenunterhalt trotz neuer Beziehung ?

 
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Leonanke
Gast





BeitragVerfasst am: 01.11.04, 21:40    Titel: Ehegattenunterhalt trotz neuer Beziehung ? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage zum Ehegattenunterhalt. Ich bin seit Januar 2004 gescheiden, gehe halbe Tage arbeiten und bekomme für mich anteilsmäßig und für meinen 3 jährigen Sohn Unterhalt. Ich plane nach 3 Jahren alleine sein, im Jahr 2005 mit meinem neuen Partner zusammenzuziehen. Ich habe gehört, dass der Ex-Partner zunächst noch 2 Jahre unterhaltspflichtig für die Ex-Frau ist, bevor die Zahlungen eingestellt werden.

Meine Fragen:

1. Stimmen die zeitliche Fristen ?
2. Wenn ja, ist es rictig dass der Ex-Mann weiterbezahlen muss, wenn die Beziehung innerhalb der ersten 2 jahre des Zusammenziehens kaput geht ?
3. Erlöscht ggf. sofort der Ehegattenunterhalt, sobald man mit einem neuen Partner zusammenzieht ?

Freue mich auf Eure Antworten
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.11.04, 07:17    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte halten Sie sich an die Regeln des Forums!
Siehe hier: http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6
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Maus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 04.11.04, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Sagen Sie mal Gast, warum melden Sie sich nicht als Moderator. Sicher, dafür müßten Sie sich zunächst registrieren, was für Sie sicherlich einer Outung" gleichkommt, oder? Winken

Hallo,

man kann nicht wissen, welche Zeit ein Gericht für die Annahme einer "gefestigtigten Beziehung" annimmt, das ist sicherlich von Fall zu Fall unterschiedlich und zudem auch einzelfallabhängig.

Aufgrund des Zusammenziehens kann Dir aber ein sogenannter Haushaltsführungsbonus in Form von Einkommen angerechnet werden. Wie hoch der ev. ist, findet sich möglicherweise in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien Deines für Dich zuständigen OLG´s. Aber auch hier kann der Höhe nach von Fall zu Fall unterschiedlich geurteilt werden.

Sofern die neue Beziehung scheitert, ist Dein Ex-Ehemann Dir auch weiterhin zum Unterhalt verpflichtet, da Du "sein bzw. euer" minderjähriges Kind betreust. Etwas anderes könnte sich ergeben, wenn aus der neuen Beziehung ebenfalls ein Kind hervorgeht. Dann ist der Vater dieses Kindes Dir zunächst vorrangig zum Unterhalt verpflichtet.

Fazit: Zusammenziehen geht, Haushaltsführungsbonus würde ich mit rechnen und ansonsten viel Glück.
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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