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Zugewinn-eigenes Haus

 
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mari10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 20:29    Titel: Zugewinn-eigenes Haus Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall.

Frau A bekommt während der Ehe zusammen mit Mann B das Haus ihrer Eltern (Doppelhaus, zwei seperate Eingänge) überschrieben.
Nun trennen sich A und B.
Frau A möchte nun, noch während des Trennungsjahres die Hälfte des Mannes B von diesem überschrieben haben.
Mit der Begründung, damit das nicht in den Zugewinn falle.
Ist es nicht so, dass es GERADE DANN in den Zugewinn der Frau fällt und sie somit viel eher ausgleichspflichtig Mann B gegenüber wir?.
Oder wird es von vorneherein zum Anfangsvermögen gerechnet, weil es ja IHRE Eltern waren?
Wie gesagt, das Haus läuft auf Eheleute.
Was sollte Mann B machen?

Danke für Antworten
mari
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mel_mel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

hallo, weis nicht obs so richtig ist.. aber ich habs so aufgenommen: das wenn es Beide zusammen überschrieben wurde, haben auch beiden es als schenkung bekommen... und wenn die person b der person a ( wenn sie verheiratet sind) eine überschreibeung bzw eine schenkung macht es als zugewinn für person a angerechnet wird.. ausgenommen sind zb erbe oder schenkung bei eltern /großeltern( da wird es zum anfangsvermägen gerechnet) .. nur bei einem ehepartner ist es nicht so das es zum anfangsvermögen dazugerechnet wird.

vlg
mel_mel
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 12.11.05, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Da Tochter und Schweigersohn gemeinsam ins Grundbuch eingetragen wurden, muss man davon ausgehen, dass die Eltern der Frau die Schenkung für beide Eheleute machten.
Wäre es anders, hätte man einen Vermerk im Notarvertrag und Grundbuch machen müssen, wo klar steht, dass bei Scheidung die Hälfte vom Mann sofort auf die Frau zurückfällt.
Da muss man den genauen Wortlaut des Übertragungsvertrages wissen.
Ansonsten....sind 50% vom Haus futsch.
Die muss Frau dann Mann auszahlen, sollte sie das Haus behalten wollen.

Gruss
Melly
_________________
Smilie Melly
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mari10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 12.11.05, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure Antworten.

Meine Denke war nämlich auch, dass Frau A sich ein klassisches Eigentor schiesst, wenn sie darauf bestehen sollte, schon jetzt das Haus überschrieben zu bekommen.
Wie sieht es aus, wenn Mann B seinen Anteil den beiden gemeinsamen Kindern überschreibt? Dann fällt es doch nicht mehr in den Zugewinn, oder?
Er WILL ja niemand schaden, aber durch dieses Verhalten schadet Frau A sich höchstens selbst. Oder sehe ich das falsch?

Bekommt Frau A schon beim Trennungsunterhalt einen mietfreien Vorteil angerechnet oder erst bei der Scheidung?

Gruß
mari
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 12.11.05, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Der Wohnvorteil wird auch schon im Trennungsjahr im Unterhalt berücksichtigt.
Warum auch nicht, die Frau lebt da ohne Miete zu zahlen.
Gruss
Melly
_________________
Smilie Melly
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