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Mietkostenteilung nach der Scheidung

 
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bombardement
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 21:42    Titel: Mietkostenteilung nach der Scheidung Antworten mit Zitat

Hallo,
Wir haben es mit meiner Frau so ausgemacht, dass sie einen Anwalt nimmt und die Scheidung einreicht, weil sie PKH berechtigt ist. Bald haben wir den Scheidungstermin. Eine passende Wohnung zum umziehen hat sie noch nicht gefunden, solange bleiben wir noch zusammen in einer Wohnung. Sie hat mir bereits angedeutet, dass sie nach der Scheidung die Hälfte unserer Miete nicht übernehmen will. Wie kann ich sie denn dazu zwingen, denn ich muss dann an sie noch Unterhalt zahlen und die teuere Wohnung mit geschrumpften Nettoeinkommen finanzieren. Ich würde ja gerne selbst ausziehen, aber nicht das ich dann für beide Wohnungen aufkommen muss. Den Mietvertrag haben wir beide unterschrieben, das heißt ich kann die alte Wohnung nicht kündigen, solange sie noch drin bleibt?

Vielen Dank im Voraus.
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Mystery
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 635
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 12.11.05, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo bombardement,

Da Ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt, ist sie verpflichtet, die Hälfte der Miete zu zahlen, solange sie nicht aus dem Vertrag entlassen ist.
Und eine Umschreibung nur auf Dich ist nur im Beisein von Euch beiden und dem Vermieter möglich.

Ebenso muss sie sich hälftig an den anfallenen Nebenkosten beteiligen!

Liebe Grüße
Mystery Überrascht
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Dies ist meine persönliche Meinung. Ich freue mich, wenn ich helfen kann - bin aber keine Rechtsberatung!
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bombardement
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 12.11.05, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Mystery,
und wenn sie sich weigert Kosten zu teilen, wie kann ich denn dagegen vorgehen? Einfach Unterhalt nicht auszahlen? Oder zum Anwalt gehen?
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Mystery
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 635
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 12.11.05, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hi bombardement,

Unterhalt weiterzahlen sonst gibt's bloß zusätzlichen Stress.

Wenn sie sich weigert, dann würde ich schon einen Anwalt aufsuchen.
Klang ja bei Deinem ersten Posting nach einer einvernehmlichen Trennung, da ja nur ein Anwalt genommen wird, wenn ich das richtig verstanden habe.

Aber wenn sie jetzt schon solche Aussagen trifft, dann kommst Du um einen Anwalt mit hoher Wahrscheinlichkeit sowieso nicht herum!

Liebe Grüße
Mystery Überrascht
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Dies ist meine persönliche Meinung. Ich freue mich, wenn ich helfen kann - bin aber keine Rechtsberatung!
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bombardement
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 13.11.05, 00:32    Titel: Fahrzeug unterhaltsmindernd? Antworten mit Zitat

Noch eine Frage bitte,
ich bin in der gleichen Stadt in der ich auch wohne erwerbstätig. Genauer ausgedrückt, der Einsatzort befindet sich in der gleichen Stadt, die Firmenzentrale ist 30 km entfernt.
Unser Auto habe ich auf sie umgeschrieben. Jetzt, kurz vor den Scheidungstermin überlege ich mir auch ein Fahrzeug anzuschaffen. Werden dann die Ausgaben für Versicherung, Steuer, Sprit unterhaltsmindernd auswirken oder nicht? Das gleiche mit der Lebensversicherung. Vielleicht jetzt noch eine abschliessen?

Mfg bombardement
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Mystery
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 635
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 13.11.05, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo bombardement,

wenn Du in der gleichen Stadt lebst wo Du auch arbeitest, wird sich das wohl nicht mindernd auf den Unterhalt auswirken. Du bist da ja eigentlich auf kein Fahrzeug angewiesen.
Und mit der Firmenzentrale - naja, müsste man wissen, wie oft Du da hin musst und wie diese mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist.

Eine neu geschlossene Lebensversicherung wird sich n.m.M. ebenso wenig nutzen lassen, um UH zu mindern.
Bin mir aber diesbezüglich nicht 100-%-ig sicher.
Vielleicht kommen da hier auch noch von anderen Antworten, die in der Angelegenheit besser Bescheid wissen.

Liebe Grüße
Mystery Überrascht
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