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Musterung / inberufung

 
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Jonathan
Gast





BeitragVerfasst am: 04.11.04, 19:16    Titel: Musterung / inberufung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Ich habe heute die Einladung zur Musterung bekommen.

Jetzt habe ich ein paar Fragen zum dann folgenden Wehr- oder Zivildienst.

In der unsagbar interessanten Broschüre der Bundeswehr habe ich folgendes lesen können:
>verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten (T3)
weiter:
Weil zumehmend Bedarf an [...] besonders geeigneten Wehrpflichtigen besteht, werden [...] T3 nachrangig einberufen. [...] T3-Wehrpfichtige, die an ihrer Einberufung nicht interessiert sind, werden zwar nicht vom Wehrdienst befreit. Sie können aber [...] eine - in der Regel auf 2 Jahre befristete - schriftliche Zusage der Nichtheranziehung erhalten. In besonderen Fällen, z.B. wenn das 23. Lebensjahr als für eine Einberufung maßgebliche Regelaltersgrenze überschritten wird, kann die Nichthernaziehungszusage auch ohne Befristung erteilt werden.

Was genau heißt das jezt für mich?
Ich bin 21, wenn ich mit T3 gemustert werde, kann ich mich bis 23 zurückstufen lassen?!
Dann müsste ich nicht mehr zum Wehrdienst?

Danke für Eure Antworten!
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OS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 04.11.04, 19:49    Titel: Re: Musterung / inberufung Antworten mit Zitat

Jonathan hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen!

Ich habe heute die Einladung zur Musterung bekommen.

Jetzt habe ich ein paar Fragen zum dann folgenden Wehr- oder Zivildienst.

In der unsagbar interessanten Broschüre der Bundeswehr habe ich folgendes lesen können:
>verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten (T3)
weiter:
Weil zumehmend Bedarf an [...] besonders geeigneten Wehrpflichtigen besteht, werden [...] T3 nachrangig einberufen. [...] T3-Wehrpfichtige, die an ihrer Einberufung nicht interessiert sind, werden zwar nicht vom Wehrdienst befreit. Sie können aber [...] eine - in der Regel auf 2 Jahre befristete - schriftliche Zusage der Nichtheranziehung erhalten. In besonderen Fällen, z.B. wenn das 23. Lebensjahr als für eine Einberufung maßgebliche Regelaltersgrenze überschritten wird, kann die Nichthernaziehungszusage auch ohne Befristung erteilt werden.

Was genau heißt das jezt für mich?
Ich bin 21, wenn ich mit T3 gemustert werde, kann ich mich bis 23 zurückstufen lassen?!
Dann müsste ich nicht mehr zum Wehrdienst?

Danke für Eure Antworten!


Schmeiß die Broschüre lieber gleich weg, sie enthält offensichtlich nur Unsinn. Den Verwendungsgrad "verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" gibt es nicht mehr, du wärst also statt "verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" in aller Regel "nicht wehrdienstfähig" wenn du die "Voraussetzungen" für "verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" erreichst. Das Wort "zurückstufen" gibt es im Wehrpflichtrecht nicht, du meinst sicher zurückstellen, dass ist aber ganz was anderes.
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