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Fahrlässig?

 
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etnur
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 17:46    Titel: Fahrlässig? Antworten mit Zitat

Ist es fahrlässig Hausarbeit auf dem Stuhl stehend auszuführen ?

MfG
Frank
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.















Und jetzt? Wie weiter? Was bringt diese Antwort?


grüße, Mogli
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etnur
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Während dieser Arbeit ist die Person "abgestürzt " hat etwas umgeworfen wodurch eine Beschädigung an einer gemieteten Wohnung entstand.

Da die Haftpflichrverischerung nur bezahlt wenn es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt, hat mich interessiert ob dieses in den Bereich Fahrlässigkeit fällt.

Viele Dank für die schnelle Antwort.

MfG
Frank
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

die spezialisten unterwegs
was soll man da noch sagen?

ich eß erstmal nen pfirsich....
_________________
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 11.11.05, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

etnur hat folgendes geschrieben::
Da die Haftpflichrverischerung nur bezahlt wenn es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt, hat mich interessiert ob dieses in den Bereich Fahrlässigkeit fällt.

Welche Haftpflichtversicherung zahlt denn bei Vorsatz??
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Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 12.11.05, 14:59    Titel: Re: Fahrlässig? Antworten mit Zitat

etnur hat folgendes geschrieben::
Ist es fahrlässig Hausarbeit auf dem Stuhl stehend auszuführen ?


Das kommt ganz darauf an. Wenn Sie beispielsweise auf dem Stuhl stehen um Gardinen aufzuhängen dürfte das nicht fahrlässig sein ( es sein denn Sie haben das Fenster geöffnet und fallen heraus ) da allgemein üblich. Sollten Sie jedoch auf dem Stuhl stehen um den Fußboden zu wischen und beim beugen vom Stuhl fallen und mit dem Kopf gegen den Schrank knallen, dann wird das vermutlich als fahrlässig erkannt. Lachen Lachen Lachen Lachen
_________________
##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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TheKing28
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 13.11.05, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
etnur hat folgendes geschrieben::
Da die Haftpflichrverischerung nur bezahlt wenn es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt, hat mich interessiert ob dieses in den Bereich Fahrlässigkeit fällt.

Welche Haftpflichtversicherung zahlt denn bei Vorsatz??


mir würde jetzt spontan die KFZ-Haftpflicht einfallen
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TheKing28
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 13.11.05, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
die spezialisten unterwegs
was soll man da noch sagen?

ich eß erstmal nen pfirsich....


krieg ich auch einen Winken?

ich werfe mal das Wort "subjektiv" in den Raum
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 07:52    Titel: Re: Fahrlässig? Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
Wenn Sie beispielsweise auf dem Stuhl stehen um Gardinen aufzuhängen dürfte das nicht fahrlässig sein ( es sein denn Sie haben das Fenster geöffnet und fallen heraus ) da allgemein üblich.


Definition der Fahrlässigkeit findet sich in § 376 Abs. 2 BGB: "Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht läßt".

von "üblicher Sorgfalt" steht da nix. Es kommt wirklich drauf an, welche Sorgfalt tatsächlich erforderlich ist. Und wenn jemand auf einen Stuhl steigt, um Gardinen aufzuhängen, anstelle eine Haushaltsleiter zu benutzen, lässt er die erforderliche Sorgfalt außer Acht. (man könnte z.B. in den Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft (Raumausstatterhandwerk?) nachsehen).

Aber selbst wenn jemand eine ausreichend standfeste Haushalstleiter benutzt und trotzdem von der Leiter stürzt, wobei z.B. ein Schaden am Fußboden der Wohnung entsteht, heißt das nicht automatisch, dass er nicht fahrlässig gehandelt habe. Allein die Tatsache, dass er gestürzt ist, legt die Vermutung nahe, dass er die ERFORDERLICHE Sorgfalt nicht beachtet hat, sonst wäre er ja nicht gestürzt.


theKing28 hat folgendes geschrieben::
mir würde jstzt spontan die KFZ-Haftpflicht einfallen


ist nicht richtig. Wenn tatsächlich Vorsatz des Versicherungsnehmers vorliegt, wird sich auch die KFZ-Haftpflichtversicherung raushalten. Der Geschädigte kann sich dann an den "Verein Verkehrsopferhilfe e.V" wenden. Der wird den Schaden so regulieren, als bestünde Versicherungsschutz mit den gesetzlichen Mindest-Deckungssummen.

Versicherungen, die bei Vorsatz zahlen: die Lebensversicherung bei Selbstmord, wenn der Vertrag seit mind. 3 Jahren läuft. Und früher gabs mal eine "Aussteuerversicherung", also Versicherung auf den Heiratsfall. Die wurde fällig, wenn das mitversicherte Mädchen (für Jungen gabs das nicht) entweder 24 Jahre alt wurde oder geheiratet hat, je nachdem, was vorher eingetreten ist. Meines Wissens kann man nicht aus Versehen heiraten; im Heiratsfall hätte die Versicherung also aufgrund vorsätzlichen Handelns gezahlt.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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