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Verfasst am: 14.11.05, 19:05 Titel: komische Klausel auf der Kfz-Haftpflicht-Doppelkarte?
Hallo Gemeinde,
heute erhielt ich die Doppelkarte meiner neuen
Kfz-Haftpflichtversicherung.
Auf ihr steht u.a. folgendes:
Sollten Sie noch keinen Antrag auf Kraftfahrtversicherung für Ihr
Fahrzeug unterschrieben haben, so erkennen Sie, [...], mit Verwendung
der Versicherungsbestätigung zum Zwecke der Fahrzeugzulassung folgende
Vereinbarung als verbindlich an: [...]
"4. Es gelten unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen und
Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung in der
jeweilsgültigen Fassung.
5. Auf die Aushändigung der in Ziffer 4 genannten Unterlagen
verzichten Sie ausdrücklich bis zur Unterzeichnung des
Versicherungsantrages bzw. Aushändigung des Versicherungsscheins."
Verstehe ich es richtig. Man geht einen Versicherungsvertrag ein, ohne
die Tarifbestimmungen und die Allg. Vers.bedingungen zu kennen???
Oder ist das bei jeder Versicherung so und das ist ein Standarttext auf
Doppelkarten?
Hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Gruß aus Oldenburg,
Karsten
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 14.11.05, 19:23 Titel:
Wo ist das Problem?
Mit Verwendung der Karte o h n e vorher einen entsprechenden Antrag unterzeichnet zu haben, bei dem der Erhalt der Versicherungsbedingungen bestätigt wird, erkennt man die Bedingungen an. Das ist doch deutlich formuliert.
Natürlich könnte man spätestens bei Erhalt der Police(und damit der Bedingungen) dem Vertrag widersprechen, wird dann aber teuer wegen Abrechnung nach Kurztarif.
OK?
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