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Hallo,
nach einem Betriebsübergang bin ich betriebsbedingt gekündigt worden,mit einer Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsletzten.Ich bin aber der Meinung,das laut Manteltarifvetrag für das Hotel-und Gaststättengewerbein Hamburg bei einer Betriebszugehörigkeit von 9 Jahren eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Monatsletzten bei mir greifen müsste.Leider habe ich nirgends die Möglichkeit,einen einen Einblick in diesen Manteltarifvetrag zu bekommen,da ich nicht in der Gewerkschaft bin.Hat jemand eine Idee wo ich noch eine Auskunft darüber bekommen kann?
Vielen Dank im Vorraus
Ich bin aber der Meinung,das laut Manteltarifvetrag für das Hotel-und Gaststättengewerbein Hamburg bei einer Betriebszugehörigkeit von 9 Jahren eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Monatsletzten bei mir greifen müsste.Leider habe ich nirgends die Möglichkeit,einen einen Einblick in diesen Manteltarifvetrag zu bekommen,da ich nicht in der Gewerkschaft bin.Hat jemand eine Idee wo ich noch eine Auskunft darüber bekommen kann?
Die HoGa-Tarifverträge sind zwar in vielen Ländern allgemeinverbindlich, u.a. in Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Aber nicht in der Freien und Hansestadt Hamburg. Dort gilt er kraft Gesetzes nur für Mitglieder der Gewerkschaft NGG (wie das bei Tarifverträgen meistens der Fall ist). Wenn Sie wünschen, daß eine Gewerkschaft auch für Sie persönlich gültige Tarifverträge abschließt, können Sie das durch eine Mitgliedschaft erreichen.
Falls Sie mit Ihrem Arbeitgeber individuell ausdrücklich vereinbart haben, daß dieser Tarifvertrag auch für Ihr Arbeitsverhältnis angewandt wird, können Sie den Arbeitgeber um Einsichtnahme in den Text bitten.
Noch ein praktischer Tip: ich weiß nicht wie der Arbeitsmarkt in der Gastronomie in Hamburg ist, aber wenn Sie dort keine neue Stelle finden: hier in Bayern und in Österreich werden gute Fachkräfte immer gesucht, auch im Winter.
Vielen Dank für die rasche Antwort.
In einem Passus meines Arbeitsvertrages steht:
** Im übrigen gelten die Bestimmungen des jeweils gültigen Manteltarifvertrages für das Gaststätten-und Hotelgewerbe der Hansestadt Hamburg......**
[/b]
Wenn das so im Vertrag steht, mußt du den Arbeitgeber nach dem Tarifvertrag fragen.
"Im Übrigen" kann aber bedeuten, daß der Tarifvertrag nicht in allen Punkten gilt. Falls im Arbeitsvertrag andere Kündigungsfristen genannt sind, gelten diese, wenn du nicht Mitglied der NGG bist.
Die Gewerkschaft muß an Nicht-Mitglieder Tarifverträge nur herausgeben (gegen Bezahlung), wenn sie allgemein verbindlich sind. Aber das ist hier nicht der Fall.
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