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Rauchverbot an Universitäten

 
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spikey
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.11.05, 13:44    Titel: Rauchverbot an Universitäten Antworten mit Zitat

Hallo!

Eigentlich regelt doch das § 5 ArbStättV - Nichtraucherschutz (vormals § 3a ArbStättV)
das Rauchverbot an Universitäten (inkl. Campus, Treppenaufgänge etc.):

(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.

An der Technischen Universität Darmstadt dürfen aber im Audimax die Leute im Gebäude und Treppenhaus um den Hörsaal herum rauchen.
Also nur im Hörsaal selber nicht.

Mich persönlich und jede Menge weiterer Leute stört das sehr.

Wie sieht die Rechtslage genau aus ??

Danke für jede Hilfe

Gruß Alex
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sophos000
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 23:21    Titel: Antworten mit Zitat

Sind sie Arbeitnehmer? Und die Uni Arbeitgeber? Winken

Die Universitäten besitzen das Hausrecht und können diesbezüglich frei entscheiden, wo geraucht wird und wo nicht.
_________________
Ich gebe keine Rechtsberatung. Alles was ich sage spiegelt nur meine eigene Meinung wieder. Wenn sie konkrete Rechtsberatung wünschen, gehen sie zum Anwalt ihrer Vertrauens.
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spikey
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 10:12    Titel: und was ist hiermit ? Antworten mit Zitat

und was ist hiermit ?

http://www.ni-d.de/nrs/stud.html
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