Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - elimierte Fragen beim 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

elimierte Fragen beim 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Daniel82
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 01:25    Titel: elimierte Fragen beim 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Antworten mit Zitat

Student A hat am schriftlichen Teil des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung teilgenommen und um einen Punkt nicht bestanden.

Von 320 Antwort-Wahl-Fragen (Multiple Choice) wurden sechs Fragen eliminiert, weil jeweils zwei Antwortmöglichkeiten richtig waren.

Als Bestehensgrenze gilt 78% der Durchschnittsleistung der Referenzgruppe bei 314 gewerteten Aufgaben ergibt dies: 224,782, davon 78% = 176 Punkte.

Student A hat fünf der sechs eliminierten Aufgaben richtig beantwortet. Als Nachteilsausgleich hierfür wird zu der Durchschnittsleistung bei den 314 Fragen die Durchschnittsleistung der Referenzgruppe bei den richtig beantwortet eliminieren Fragen aufsummiert, bei denen zwei Antworten als richtig gewertet wurden.

Student A legte Widerspruch beim Landesprüfungsamt ein und beantragte eine persönliche Vergleichsberechnung:


maßgebliche Durchschnittsleistung der
ReferenzgruppefürVergleichsberechnung 224,782...
+ 0,917... A zu eliminierter Frage 1
+ 0,017... D zu eliminierter Frage 1
+ 0,802... A zu eliminierter Frage 2
+ 0,049... D zu eliminierter Frage 2
+ 0,268... B zu eliminierter Frage 3
+ 0,53O... D zu eliminierter Frage 3
+ 0,248... A zu eliminierter Frage 4
+ 0,663... C zu eliminierter Frage 4
+ 0,641... B zu eliminierter Frage 5
+ 0.012... E zu eliminierter Frage 5
=228,929...

rechnerische Bestehensgrenze (78 %) 178,564...

Bestehensgrenze 179

persönliches Ergebnis 173
+ 1 A zu eliminierter Frage 1
+ 1 D zu eliminierter Frage 2
+ 1 D zu eliminierter Frage 3
+ 1 A zu eliminierter Frage 4
+ 1 B zu eliminierter Frage 5
=178

h) Ergebnis : Bestehensgrenze nicht erreicht, also
kein Nachteil

In § 14 Abs 4 ÄAppO steht:

(4) Die Prüfungsaufgaben sind durch die nach Absatz 3
Satz 2 zuständigen Stellen vor der Feststellung des
Prüfungsergebnisses darauf zu überprüfen, ob sie, gemessen
an den Anforderungen des Absatzes 2 Satz 1,
fehlerhaft sind. Ergibt diese Überprüfung, dass einzelne
Prüfungsaufgaben fehlerhaft sind, sind diese bei der Feststellung
des Prüfungsergebnisses nicht zu berücksichtigen.
Die vorgeschriebene Zahl der Aufgaben für die einzelnen
Prüfungen (§ 23 Abs. 2 Satz 1, § 29 Abs. 3 Satz 1)
mindert sich entsprechend. Bei der Bewertung der schriftlichen
Prüfung nach den Absätzen 6 und 7 ist von der verminderten
Zahl der Prüfungsaufgaben auszugehen. Die
Verminderung der Zahl der Prüfungsaufgaben darf sich
nicht zum Nachteil eines Prüflings auswirken.

Die Frage ist, ob dem Student A ein Nachteil entstanden ist, weil die eliminierten Fragen mit BEIDEN möglichen Antworten in die Berechnung eingehen und somit in Bezug auf die Bestehensgrenze einen höheren Einfluss haben, da es leichter ist eine Frage zu beantworten bei der zwei von fünf möglichen Antworten richtig sind.

Würde jeweils nur die am häufigsten gewählte richtige Antwort in die Berechnung eingehen, hätte der Student A eine rechnerische Bestehensgrenze von nur 178,101…

Sollte der Widerspruch aufrechterhalten werden?
Wie sähe eine Begründung aus?

Vielen Dank für Ihre Antworten!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.