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Verkauf in Cafe

 
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FlorianR
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 00:39    Titel: Verkauf in Cafe Antworten mit Zitat

Hallo,

ich weiß garnicht so genau ob ich mit meinem Beispielfall hier in diesem Forum richtig bin, oder ob es doch nicht in einen anderen Rechtsbereich gehört, aber ich probiere es mal:

Mal angenommen es gibt in einer Stadt ein klassisches Cafe, wo man mittags Kaffe und Kuchen verzehren kann, morgens frühstücken und abends auch noch ein paar Kleinigkeiten essen und trinken kann. So wie man es halt kennt. Die Öffnungszeiten sind täglich von - sagen wir mal - 9.00 Uhr bis 23.00, auch Sonntags.

Nun hat dieses imaginäre Cafe einen kleinen Bereich in den Gasträumen eingerichtet (nicht räumlich getrennt vom eigentlichen Cafebetrieb), wo die Gäste auch Waren kaufen können, z.B. Kaffee und Tee abgepackt in der Tüte, Kaffeefilter, Teekannen, Becher und noch ein paar andere Kleinigkeiten was so halt dazugehört. Dieser Einzelhandelsbereich macht etwa 5% der Gesamtfläche des ganzen Cafes aus.

Darf dieses Cafe diese Waren dann auch an Sonn- und Feiertagen und abends nach den gesetzlichen Ladenschlußzeiten verkaufen oder muss das Cafe eigentlich den Verkauf der Waren abends nach 20.00 Uhr und Sonn- und Feiertags komplett einstellen?

Bin für jede Antwort dankbar. Wie gesagt, es handelt sich um etwas rein imaginäres, ich will das nur mal aus purem Interesse wissen.

Danke und viele Grüße!
Florian
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 06:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gehe mal davon aus, dass eine Konzession nach dem Gaststättengesetz vorliegt.

Dann können nach § 7 GastG Zubehörwaren im Rahmen der Ladenschlusszeiten verkauft werden.

Getränke, Speisen, Tabak- und Süßwaren können auch ausserhalb der Ladenschlusszeiten abgegeben werden.
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