Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kündigung der KV seitens der Versicherung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kündigung der KV seitens der Versicherung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Josefine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 09:12    Titel: Kündigung der KV seitens der Versicherung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe da ein Problem und zwar : Ich habe mich im Jahr 2004 selbständig gemacht und dann in der privaten Krankenversicherung (Continentale) versichert.

So nach 1 1/2 Jahren schreibt die Versicherung mir nun, dass ich ihnen etwas verschwiegen hätte, und zwar eine psychische Störung. Ich habe natürlich keine psychische Störung, hatte mich aber einige Monate vor meiner selbständigkeit krankschreiben lassen, aufgrund von Mobbing und zwar für eine Woche.

Nun hat der Arzt diese Diagnose "lt. seinen Aussagen" aufgrund eines EDV-Fehlers jedes Quartal weiterlaufen lassen, so dass ich für die Versicherung eine Dauerkranke bin. Ich hatte die Wahl die monatlichen Beiträge in Höhe von € 479,00 anstelle von 174 € zu zahlen, oder aber die sofortige Kündigung seitens der Versicherung hinzunehmen.
So ich habe mich dann bei einer anderen Versicherung um Versicherungsschutz bemüht, bekam dann die Auskunft, dass ich aufgrund meines Zustandes wohl in keiner Versicherung jemals wieder unterkommen würde.

So jetzt habe ich eine Job in der Gleitzone angenommen, damit ich überhaupt versichert bin. Meine Frage ist nun : Hat jemand so etwas schon einmal erlebt und kann ich die Unterlagen von der Versicherung anfordern, was der Arzt geschrieben hat (ich vermute, dass hier die Krankenakten verwechselt wurden) und kann eine Ersatzkasse ( TKK oder oder ...) meine Aufnahme ablehnen ?

Es eilt, da ich auch zu allem Unglück gestern einen Unfall hatte.

Vielen Dank

mfg
Josefine
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 11:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Josefine,
na, das muß der Arzt dann mal erklären: vielleicht hat ja die EDV auch munter jedes Quartal gefakte Behandlungen abgerechnet? Wenn das so ist, wäre das ein klarer FAll von Mißbrauch des Sozialsystems.
Der Arzt sollte das dann nach m.E. wieder gerade rücken, wenn er u.a. seine Kassenzulassung behalten möche.

Wichtig ist, daß die 'psychische Störung' in dem Datenspeicher der PKV zumindest so vermerkt wird, wie es den Tatsachen entspricht. Es wird sonst immer ein Problem bleiben evtl. wieder PKV-Versicherungsschutz zu bekommen, wie man sieht.
(Bitte zukünftig hier keine Firmenangaben mehr machen. Siehe Knigge. OK?)

Eine gesetzliche Krankenkasse führt keine Gesundheitsprüfung durch. Aus gesundheitlichen Gründen darf eine GKV die Mitgliedschaft nicht ablehnen.

chatterhand
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronald
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

chatterhand hat folgendes geschrieben::
Eine gesetzliche Krankenkasse führt keine Gesundheitsprüfung durch. Aus gesundheitlichen Gründen darf eine GKV die Mitgliedschaft nicht ablehnen.


Es ist jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit so, daß die GKV die Mitgliedschaft ablehnt (wenn sich alles so zugetragen hat, wie beschrieben), wenn man als freiwillig versichertes Mitglied dabeisein will.
In der Gleitzone ist man ja pflichtversichert (sofern man nicht hauptberuflich selbständig ist und dort keine GKV-Mitgliedschaft bekommt).

MfG

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, entscheidend ist, ob die selbständige Tätigkeit immer noch ausgeübt wird, und ob sie vom Einkommen und der Arbeitszeit her den Gleitzonen-Job übertrifft.

Falls ja, kam die Pflichtversicherung nur irrtümlich zustande, vermutlich aufgrund fehlender Angaben. Falls das irgendwann mal rauskommt, muß es rückabgewickelt werden - also der nun doch nicht Versicherte erstattet der Krankenkasse die Leistungen, die Kasse die Beiträge.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 17.11.05, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

Vollkommen richtig, es ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft in der GKV tatsächlich gegeben sind.
Die wesentlichen Kriterien dürften genannt sein und einen Job in der Gleitzone hat sie ja schon.
Das sollte Josefine also gelingen.

Noch was zum Ausgangspunkt des Problems:
wir wissen nicht, ob Josefine die Krankschreibung bei Beantragung der PKV verschwiegen hat, es ist aber naheliegend das anzunehmen.

Was ist mit dem Arzt?
Sollte der das nicht wieder gerade rücken, was angeblich seine EDV verbockmistet hat?
Vielleicht besteht dann die Chance, daß der alte Zustand wiederhergestellt werden kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.