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Verzicht auf Kindesunterhalt?

 
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Jörg2005
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 14:25    Titel: Verzicht auf Kindesunterhalt? Antworten mit Zitat

Hallo!
Ein Ehepaar läßt sich scheiden. Aus der Ehe gehen 2 Kinder hervor, die beide bei der Mutter leben. Kann die FRAU auf den Kindesunterhalt verzichten oder ist der Vater in jedem Fall verpflichtet die Leistungen zu zahlen?

Danke schonmal im voraus.
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mavli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich informiert bin ist ein Verzicht allenfalls inoffiziell möglich, d.h. die Frau verzichtet auf den Erhalt. In jedem Fall wird ein Scheidungsurteil eine Verpflichtung zur Zahlung des Unterhaltes enthalten. Die Kinder erwerben damit einen Titel, der vom Unterhaltsberechtigten eingelöst werden kann.

Gruß

M. vLi
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Mystery
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 635
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jörg2005,

Zitat:
Kann die FRAU auf den Kindesunterhalt verzichten

Die Frau kann - aber können es die Kinder? Böse
Für die Kinder ist es ja eigentlich gedacht - oder sehe ich das falsch??? Geschockt

Liebe Grüße
Mystery Überrascht
_________________
Dies ist meine persönliche Meinung. Ich freue mich, wenn ich helfen kann - bin aber keine Rechtsberatung!
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Jörg2005
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frau kann - aber können es die Kinder?
Für die Kinder ist es ja eigentlich gedacht - oder sehe ich das falsch???

Richtig so sehe ich das auch.
Mein Freund ist in dieser Lage. Seine, noch verheiratete, Freundin meinte, sie würde auf den Kindesunterhalt verzichten, damit ihr Noch-Ehemann keine so hohe finanzielle Belastung hat. Er müßte noch ein Haus abbezahlen und er könne nichts für diese Situation.
Die "Traum-Ex-Frau" eines jeden Mannes. Winken

Ich bin der Meinung, erstrangig kommt es auf die Versorgung der Kinder an. Und dazu gehört eben auch der Unterhalt, der ihnen zusteht. Egal, wie es zum Umstand der Trennung gekommen ist.

Dies ist meine Meinung als geschiedener und unterhaltzahlender Vater.
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