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Umbuchung, Verspätung, anderer Flughafen --> Schadensersa

 
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arno_f
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Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 10:50    Titel: Umbuchung, Verspätung, anderer Flughafen --> Schadensersa Antworten mit Zitat

Guten Tag,

wir war 2 Wochen im Urlaub in Ägypten. Während wir dort waren ist anscheinend die Fluggesellschaft Aeroflight Pleite gegangen. Die Pleite war schon 10 Tage vor dem Rückflug bekannt, wir wurden aber erst 1 Tag vor Abflug und nur per Aushang informiert. Des weiteren fand der Flug 3 Std. später statt als ursprünglich vorgesehen (da wir auf eine Air Berlin Maschine umgebucht wurden). Ursprünglich wollte wir nach Düsseldorf fliegen (dafür waren auch die Tickets ausgestellt), umgebucht wurde allerdings auf eine Maschine nach Frankfurt. Laut Aushang im Hotel werden die anfallenden Reisekosten mit der Bahn zur Weiterreise vom Reiseveranstalter übernommen. Allerdings hatte ich bei der örtlichen Reisevertretung in Ägypten am Tag vorher angerufen und man sagte uns wir könnten uns in Frankfurt an den Reiseschalter wenden wegen den Bahntickets. In Frankfurt gelandet stellten wir fest, dass es weder einen Schalter der Reiseveranstalters gab noch das jemand vom Veranstalter uns erwartete (auch die Hotline war Nachts um 12 nicht mehr besetzt). Wir waren also völlig auf uns gestellt. Dazu kam noch, dass der Flug Verspätung hatte und Kofferausladung und Zollkontrolle so lange dauerte, dass wir den letzten Zug nach Düsseldorf nicht bekommen konnten. Also hatten wir weitere 3,5 Std. Aufenthalt im Frankfurter Bahnhof und kamen dann morgens um 7 Uhr (statt geplant am Abend zuvor um 20:25) in Düsseldorf an, also mit mehr als 10 Std. Verspätung.
Meine Frage ist nun: Habe ich außer den Bahntickets noch anspruch auf Schadensersatz an den Reiseveranstalter, weil ich mehr als 10 Std. zu spät ankam, weil ich in Frankfurt statt in Düsseldorf gelandet bin und überhaupt wegen der ganzen Unannehmlichkeiten einer solchen Rückreise?? In welche Größenordnung bewegen sich die Ansprüche?? Und wie mache ich diese Ansprüche geltend??

Vielen Dank im voraus!
MfG,
Arno
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

1. Verspätungen bis zu fünf Stunden (auf den Abflug bezogen) sind als blosse Unannehmlichkeit hinzunehmen

2. Endet eine Pauschalreise nicht um Mitternacht des letzten Tages, stellt dies einen Reisemangel dar - der vereinbarte Endpunkt der Reise wäre Düsseldorf gewesen, somit müsste man dort vor Mitternacht eintreffen. Ansonsten stellt dies einen Reisemangel dar.

3. Die Höhe des Reisemangels wird meist mit 10 bis 50 Prozent von einem Tagespreis festgesetzt: Reisepreis sieben Tage - € 700.- --> ein Tag --> 100.-- und davon der entsprechende Satz. Darüber hinaus kann man erlittenen Schaden (Fahrkarte, zusätzliche Nächtigungs- oder Verpflegungskosten, Urlaubstage usw.) beim VEranstalter einfordern.

4. Diese Forderungen sind binnen einem Monat schriftlich beim Veranstalter geltend zu machen: in konkreter Form (in Prozenten vom Reisepreis oder einer Summe).

Gruß
Peter
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