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bürgschaft bei auokauf
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korbinian
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 12.11.05, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Josi hat folgendes geschrieben::
nochmal zum besseren Verständnis:
Zu dem zeitpunkt als die Frau gebürgt hat,hatte der mann ein estes Einkommen.Irgendwann wurde der mann arbeitslos.In all dieser zeit konnten die Raten und wurden sie immer pünktlich bezahlt.das Auto wurde gebraucht,für Wege zur Arbeit und als Familienauto.Die Frau selbst hat keinen Führerschein.Wegen massiven Alkoholprobleme des Mannes trennte sich die Frau.Der Mann wollte das Auto unbedingt behalten und den kredit weitertragen,da er nur so die Möglichkeit sah,so sagte er Arbeit zu finden.Die Frau wollte das Auto zurckgeben und sehen das somit der Restkredit geringer wird und und abbezahlt werden kann.Der mann fuhr das Auto noch ca 1 Jahr ,dann wurde es von der Bank abgeholt.Jetzt sagt der Mann er hat nichts und kümmert sich auch nicht.Die Frau hat mit dem Autoverkäufer nun gesprochen und dieser bestätigte,das der mann sich nie gekümmert hat.
Die Frau hat jetzt die Sache ihrem Anwalt übergeben.

Grüße
Josi

na was den nun: Mit den Augen rollen
Der Mann wollte das Auto noch fahren, die Frau wollte das Auto zurückgeben, der Autoverkäufer hat sich um nichts gekümmert und jetzt hat die Frau die Sache dem Anwalt übergeben.

Ich bin der Ansicht wenn man schon Fragen stellt und Antworten bekommt, sollte man auch über den Fortgang berichten.

Gegen wen oder was geht der Anwalt nun wie vor Frage Frage Frage

Grüße von
Korbinian
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Josi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 12.11.05, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Korbinian,

ich glaube da hast du was falsch verstanden.
Nach dem Mahnbescheid hat die Frau sich erstmal erkundigt.Hier im ersten Posting)Dann hat die Frau sich mit dem Autohaus(Autoverkäufer)in verbindung gesetzt.Sie hatte ja keinerlei Papiere wie Darlehensvertrag u.s.w.Der Händler vpm Autohaus hatte gesagt,der Mann hatte sich um nichts gekümmert,als die ersten Mahnungen kamen.(Die Frau hatte tatsächlich vor dem Mahnbescheid keinerlei Mahnungen oder sonstwelche Infos bekommen,das es Probleme bei den Zahlungen gibt.Der Händler sagte der mann hätte die Möglichkeit gehabt durch ein selber verkaufen des Fahrzeuges den Verkaufspreis höher zu erzielen.(Das was Frau auch gleich nach der Trennung wollte,Mann aber nicht)
.Nun hat Frau den mann gestern telefonisch zur Rede gestellt.Mann ist der Meinung er habe nichts,also kann er auch nicht zahlen.Frau sieht das als Gleichgültigkeit.Mann empfiehlt Frau das gleiche zu tun.
Frau sieht das nicht ganz so.Wenn Frau könnte würde Frau das sofort bezahlen.Da frau schon im Zuge der Scheidung einen Anwalt hat,hat Frau es nach Absprache dem Anwallt übergeben.Was der Anwalt daraus machen kann,weiß Frau auch noch nicht.Vielleicht spielt dabei ja auch noch ne Rolle(sicher nicht für die Bank)das es Schulden aus der Ehe sind?Das weiß ich noch nicht.Der Anwalt wollte sich dann melden,wenn er die Papiere durchgesehen hat.Wenn der Anwalt eine Zahlung empfiehlt,wird Frau versuchen das irgendwie in kleinen Schritten zu zahlen.Die Frau will sich nicht so aus der Verantwortung drücken wie der Mann.
Wenn noch Fragen sind,versucht Frau sie gern zu beantworten.
Gruß
Josi
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Sandra71
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 349

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde ggf von einem Fachanwalt (!!!) prüfen lassen, ob die Bürgschaft (wegen fast 0 Einkommen der Frau zur Zeit der Unterzeichnung des Kreditvertrages) nicht sittenwidrig ist/war. M.E. besteht eine reelle Chance, aus dem Bürgschaftsvertrag rauszukommen.
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Josi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.09.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 22.12.05, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frau hat heute Post von ihrem Anwalt bekommen.Die Bank hat die Frau aus der Bürgschaft entlassen und wird auch bei der Schufa den Eintrag löschen lassen.

Josi
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