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Wechsel des Hauptwohnsitzes zwingend vorgeschrieben?

 
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ManuelaIM
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.11.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Ravensburg

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 13:03    Titel: Wechsel des Hauptwohnsitzes zwingend vorgeschrieben? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe da mal eine Frage : Im Januar diesen Jahres habe ich einen 24-Monatsvertrag
im Fitness-Studio abgeschlossen. Im März erhielt ich die Zusage für ein BA-Studium
in Ravensburg, dauert insgesamt drei Jahre.
In meinem FS-Vertrag stand drin, dass ich den Vertrag kündigen kann, wenn ich
meinen Hauptwohnsitz wechsele. Da ich aber bis Juli gearbeitet habe,wollte
ich aus steuerlichen Gründen meinen HWS nicht ändern, sondern habe Rav
nur als zweiten Wohnsitz angemeldet.
Das Fitness-Studio akzeptiert dies aber nicht als Kündigungsgrund, so dass ich
weiterhin die Beiträge bezahlen muss.

Ist das rechtens ?? Ich kann ja nachweisen, dass ich eigentlich nur am WE zuhause
bin, wenn überhaupt.

Danke im Voraus !

Manuela
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Im Zweifel wird sich da wohl nichts machen lassen, weil im Vertrag offenbar von einem regulären Umzug ausgegangen wird und auch die Rechtsprechung das Gleiche besagt. Hier bleibt ggf. nur eine Kulanzregelung oder eine gerichtliche Klärung.
_________________
MfG
13
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