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Verfasst am: 16.11.05, 22:56 Titel: Menschenwürde >Recht auf Leben ?
Hallo,
ich habe eine Frage. Die Würde des Menschen ist das höchste Gut, welches wir besitzen. Warum steht die Würde des Menschen über dem Recht auf Leben (Art. 2 GG)? Die formaljuristischen Erklärungen sind mir bewußt (vorbehaltlose sowie einschränkbare Grundrechte usw.). Ich interessiere mich eher welche Absicht es hat, die Würde des Menschen höher als das Recht auf Leben zu bewerten? Welche Gedanken habe die Väter des Grundgesetz bei dieser Einteilung im Hinterkopf gehabt (außer dem omnipäsenten Rückblick auf den Nationalsozialismus) , obwohl in der Menschenrechtskonvention das Recht auf Leben die zentrale Stellung einnimmt? Ist für Menschenwürde nicht überhaupt das Leben erforderlich? Wie kann man wenn man tot ist, Menschenwürde besitzen?
Danke für die Antworten: _________________ Freiheit ist immer die Freiheit des anders Denkenden
Es gibt schon auch noch eine nachwirkende Menschenwürde des Verstorbenen. Deshalb ist z.B. Leichenschändung strafbar.
Die Menschenwürde ist als Grundrecht in keinem Fall antastbar. Ob sie es nicht vielleicht doch sein sollte, ist in diesen Tagen ein heiß diskutiertes Thema in den USA.
Das Recht auf Leben ist nicht unbegrenzt. Zwar in Deutschland nicht durch die Todesstrafe eingeschränkt, aber z.B. durch den gezielten Todesschuss (lieber als finaler Rettungsschuß bezeichnet). Der Gesetzgeber geht davon aus, daß es in bestimmten Fällen erforderlich und somit nicht rechtswidrig sein soll, einen Menschen vorsätzlich zu töten.
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