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Hausratversicherung

 
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MarioB.
Gast





BeitragVerfasst am: 04.11.04, 19:05    Titel: Hausratversicherung Antworten mit Zitat

Hallo

Habe vor ca. 2 Monaten einen Hausrat Schaden gehabt. Mir wurde in mein Auto eingebrochen, darin befanden sich meinen Angeln. Ich war Abends Angeln gewesen und habe sie über Nacht dort im auto gelassen. Morgens komme ich dann zu meinem Auto und sehe den Diebstahl. Polizei habe ich darauf hin sofort gerufen. Die nahmen diesen Schaden auf, desweiteren informiert ich meine Versicherung. Heute bekome ich ein Schreiben Zitat:

Wir bedauern, daß sie von diesem Schaden betroffen sind-
Durch ihren Vertrag ist der Diebstahl von Hausratgegenständen aus Kraftfahrzeugen versichert. Der Versicherungsschutz ist auf die Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr begrenzt. Während der Nachtzeit besteht Versicherungsschutz nur nei einer Fahrunterbrechung von weniger als 2 Stunden. Eine solche Fahrunterbrechung lag hier nicht vor.
über den genauen Zeitpunkt, wann Ihr Kfz aufgebrochen wurde, können Sie keine näheren Angaben machen. Die wahrscheinlichkeit nach geschah dies während des nicht versicherten Zeitraums, wovon in diesen Fällen auch die Rechtsprechung ausgeht.
Leider lassen es die Vertragsbedingungen nicht zu, daß wir hierfür eine entschädigung leisten, da es an Voraussetzungen für die Ersatzpflicht fehlt.

Ja diesen Brief bekam ich, bei der Polizei gab ich eine die Zeit von 23.00 bis 11.00 morgens an. habe auch schon ein wenig im Internet geschaut, und diese Klausel auch bei anderen unternehmen gefunden. Grade wegen meinen Angel habe ich eine Optimal Verischerung abgeschlossen, weil ich sie doch des öfteren nach dem Angeln im Kfz lasse.

Besteht die möglichkeit, doch noch die Versicherung haftbar zu machen oder nicht?


MfG Mario B.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.11.04, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, da Sie nicht nachweisen können, wann der Einbruch geschehen ist
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.11.04, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, denn Sie haben gegen die Versicherungsbedingungen verstoßen, indem Sie Ihre Angeln fahrlässigerweise über Nacht im Auto gelassen haben.

Es gibt zwar die Möglichkeit, Hausrat auch außerhalb der Wohnung bzw. des Hauses zu versichern, aber dazu muß dieser auch in Verwendung bzw. zusammen mit Ihnen unterwegs sein.
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MarioB.
Gast





BeitragVerfasst am: 05.11.04, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure Hilfe, da hab ich wohl Pech gehabt. Weinen
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.11.04, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Nein, denn Sie haben gegen die Versicherungsbedingungen verstoßen, indem Sie Ihre Angeln fahrlässigerweise über Nacht im Auto gelassen haben.
.



so ein schwachsinn...diese aussage hat aber mal gaaar nichts mit der ablehnung der versicherung zu tun...
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