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ich habe meinen Lehrvertrag (Beidseitiges Einverständnis) beendet. (Gesundheitliche Gründe)
Ich war im 3 Lehrjahr ... ( Lehrvertrag läuft zum 30.9.04 aus ,,, Resturlaub derzeit)
Bei Arbeitsamt war ich auch schon, alles abgeklärt diverse Formulare ausgefüllt u. zum Betrieb geschickt.
Nun zu meiner Frage, es wurde mir Angeboten einen "Kurs" zu machen . Ist man dazu verpflichtet solch einen Kurs zu machen ? Oder ist das eine freiwillige Basis um die Zeit totzuschlagen.
Ich habe im Internet einige große Netzwerkseiten aufgebaut womit auch Geld verdient wird (Gewerbe u. alles was dazu gehört ist angemeldet) da bleibt keine Zeit für einen mir nichts bringenden Kurs...
Na ja, ich hoff mir kann einer des mal bitte beantworten.
hast du vielleicht "vergessen" dem arbeitsamt mitzuteilen, dass du durch deine webseiten anständig verdienst? denn sonst müsstest du dich ja kaum dort melden und bekämst auch keinen kurs angeboten
Da dir ohnehin kein Arbeitslosengeld (du bist kein Arbeitsloser sondern ein Gewerbetreibender) zusteht, können sie dich auch nicht zwingen an dem Kurs teilzunehmen.
Also das Gewerbe läuft nebei eigentlich (auch in der Ausbildungszeit schon, als Kleinstgewerbe -> nicht über 17.000 euro ) , da ich in die Kasse eingezahlt habe, bekomme ich auch Arbeitslosengeld, jedoch mit einer 4 wöchtigen Sperre.
Diese Formulare sind auch alle fertig u.s.w. - also diese Sachen sollten also nicht mehr mit einbezogen werden. Halt nur die Frage ob man es "muss"
Also das Gewerbe läuft nebei eigentlich (auch in der Ausbildungszeit schon, als Kleinstgewerbe -> nicht über 17.000 euro ) , da ich in die Kasse eingezahlt habe, bekomme ich auch Arbeitslosengeld, jedoch mit einer 4 wöchtigen Sperre.
Diese Formulare sind auch alle fertig u.s.w. - also diese Sachen sollten also nicht mehr mit einbezogen werden. Halt nur die Frage ob man es "muss"
Also das Gewerbe läuft nebei eigentlich (auch in der Ausbildungszeit schon, als Kleinstgewerbe -> nicht über 17.000 euro )
Anfangs hattest du geschrieben: "da bleibt keine Zeit für einen mir nichts bringenden Kurs".
Je nach bisheriger Dauer darf der Zeitaufwand für das Gewerbe 15 bis 18 Stunden in der Woche betragen. Wenn es mehr ist, gibt es kein Arbeitslosengeld mehr. Außerdem mußt du jederzeit in der Lage sein, eine Vollzeitstelle anzunehmen.
Je nach bisheriger Dauer darf der Zeitaufwand für das Gewerbe 15 bis 18 Stunden in der Woche betragen. Wenn es mehr ist, gibt es kein Arbeitslosengeld mehr. Außerdem mußt du jederzeit in der Lage sein, eine Vollzeitstelle anzunehmen.[/quote]
genauso ist es. wenn du den kurs verweigerst wirst du wohl eine sperre bekommen. es ist immer wieder traurig, dass leute ohne skrupel alo abkassieren- das sind genau die, die unser sozialsystem in den ruin stürzen...
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