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was passiert mit dem unterhalt

 
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huski31
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.11.05, 22:16    Titel: was passiert mit dem unterhalt Antworten mit Zitat

hallo wer kann mir weiterhelfen. ich bezahle zur zeit meiner ex frau 260 euro unterhalt jetzt zieht sie am 1.12 mit ihrem neuen zusammen das hat sie zugeben. wie sieht das mit dem unterhalt aus muß ich den weiter zahlen oder wird der weniger meine ex geht arbeiten und unsere gemeinsame tochter wird im januar 9 jahre wie wirkt sich das auf den unterhalt aus? kann esauch sein damit ich bald keinen mehr zahlen muß? wer kann mir da weiterhelfen oder mir erfahrngsberichte mitteilen. bin über jede nachricht dankbar.
ich habe sie schonmal darauf angesprochen wegen unterhalt sie hat gesagt das es für mich weniger werden würde. aber nicht viel das kann ich mir aber nicht vorstellen. ihr neuer verdient sehr gut ist das auch ausschlaggebend auf den unterhalt? wir möchten uuns da gerne ohne gericht einigen aber da brauche ich etwas info.
besten dank
gruß huski
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Melly
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1595

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Man braucht schon Eckdaten.
Wann war die Scheidung, seit wann hat sie mit dem neuen Mann nachweislich ein Verhältnis?
Wenn sie jetzt mit ihn zusammenzieht, wird ihr ein fiktives Einkommen für Haushaltsführung angerechnet, das liegt ca bei 370 Euro.
Kannst ihr eine 2-3 Jährige eheähnliche Partnerschaft nachweisen, fällt Unterhaltweg.
Aber bitte, sollte ein Titel drauf sein, Abänderungsklage starten.
Gruss
Melly
_________________
Smilie Melly
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huski31
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.11.05, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

also getrennt haben wir uns 10.2000 und geschieden worden sind wir im juni 2002. diesen freund hat jetzt ca 1 jahr. das heißt wenn sie jetzt einjahr zusammen wohnen ohne das sie heiraten dann könnte der unterhalt wegfallen?
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jimbeam1999
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.11.2005
Beiträge: 171
Wohnort: Bedburg

BeitragVerfasst am: 18.11.05, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

die meisten Gerichte gehen davon aus, dass die neue Beziehung nach 2-3 Jahren als so gefestigt gilt, dass sie als eheähnlich bezeichnet wird.Erst dann fällt der Unterhalt weg.
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