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Teilkaskoschaden: Radio nur teilweise ersetzt

 
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BlackFly
Gast





BeitragVerfasst am: 01.11.04, 20:47    Titel: Teilkaskoschaden: Radio nur teilweise ersetzt Antworten mit Zitat

Mir wurde mein Auto aufgebrochen und mein knapp mehr als 1 Jahr altes Radio im Wert von (damaliger Kaufpreis) 220€ geklaut. Dies habe ich angezeigt und bei meiner Versicherung (Tk ohne SB) eingereicht.
Nun habe ich von der Versicherung einen Scheck über den Zeitwert des Radios in höhe von 130€ bekommen. Mir kommt das erlich gesagt ein bischen wenig vor, ist das so karrekt?
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.11.04, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

logisch- mehr ist das ding auch nicht mehr wert
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goldaktie
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Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 04.11.04, 18:25    Titel: Ersatz zum Zeitwert Antworten mit Zitat

Ob das so ganz korrekt war, wage ich zu bezweifeln.

In den allermeisten AKB ist geregelt, daß aus dem Fahrzeug entwendete Gegenstände zum Zeitwert versichert sind (Achtung: nicht alles, was aus einem Auto geklaut wird, ist über die Teilkasko versichert. Aber das ist ein anderes Thema).

Meist werden folgende Abschläge auf den Kaufpreis vorgenommen:

Im ersten Jahr nichts
Im zweiten Jahr 20%
Jedes weitere Jahr 10%

Voraussetzung aber ist, daß Du den Anschaffungsbeleg einreichen konntest. Wenn Du den nicht mehr hast, entschädigen die meisten Versicherungen nur einen Pauschalbetrag.

Solltest Du den Anschaffungsbeleg Deines Radios nicht mehr gehabt haben, bist Du mit den 130,- sogar recht gut gefahren. Meist gibt es zwischen 50,- und 100,-
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.11.04, 07:57    Titel: Re: Ersatz zum Zeitwert Antworten mit Zitat

goldaktie hat folgendes geschrieben::

Meist werden folgende Abschläge auf den Kaufpreis vorgenommen:

Im ersten Jahr nichts
Im zweiten Jahr 20%
Jedes weitere Jahr 10%



wie kommen sie auf das schmale brett?!?

gerade autoradios verlieren im ersten jahr gewaltig an wert. und im übrigen kommt es immer auf den konkreten gegenstand an. bei einer alufelge wird man sicher geringere oder andere abzüge machen, als bei einem technischen gerät alla radio...

zur orientierung dient für den zeitwert immer ganz gut der gebrauchtmarkt.
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goldaktie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 05.11.04, 19:12    Titel: Das schmale Brett Antworten mit Zitat

Das schmale Brett ist Praxis bei den meisten größeren Versicherern. Die Sachbearbeiter lassen nämlich nicht jede Anschaffungsrechnung von ihren hausinternen Sachverständigen anhand von Zeitwert-Listen prüfen, die es auch für Autoradios gibt.

Wenn ein Kunde bei einem drei Jahre alten Radio von sich aus schreibt, daß er einen 30%igen Abschlag auf die Anschaffungskosten akzeptiert, wird das in der Regel auch so abgerechnet.

Wer sich bei der Abrechnung seiner Versicherung ungerecht behandelt fühlt sollte gucken, was ein vergleichbares Radio (entwendetes Modell, gleiches Alter) z.B. bei Internetauktionshaus [Name geändert] so bringt. Wenn die Abrechnung der Versicherung deutlich unter dem liegt, was in zwei oder drei Auktionen erzielt wurde, sollte man sich die Mühe eines Briefs an die Versicherung machen.
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