Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 01.11.04, 20:47 Titel: Teilkaskoschaden: Radio nur teilweise ersetzt
Mir wurde mein Auto aufgebrochen und mein knapp mehr als 1 Jahr altes Radio im Wert von (damaliger Kaufpreis) 220€ geklaut. Dies habe ich angezeigt und bei meiner Versicherung (Tk ohne SB) eingereicht.
Nun habe ich von der Versicherung einen Scheck über den Zeitwert des Radios in höhe von 130€ bekommen. Mir kommt das erlich gesagt ein bischen wenig vor, ist das so karrekt?
Verfasst am: 04.11.04, 18:25 Titel: Ersatz zum Zeitwert
Ob das so ganz korrekt war, wage ich zu bezweifeln.
In den allermeisten AKB ist geregelt, daß aus dem Fahrzeug entwendete Gegenstände zum Zeitwert versichert sind (Achtung: nicht alles, was aus einem Auto geklaut wird, ist über die Teilkasko versichert. Aber das ist ein anderes Thema).
Meist werden folgende Abschläge auf den Kaufpreis vorgenommen:
Im ersten Jahr nichts
Im zweiten Jahr 20%
Jedes weitere Jahr 10%
Voraussetzung aber ist, daß Du den Anschaffungsbeleg einreichen konntest. Wenn Du den nicht mehr hast, entschädigen die meisten Versicherungen nur einen Pauschalbetrag.
Solltest Du den Anschaffungsbeleg Deines Radios nicht mehr gehabt haben, bist Du mit den 130,- sogar recht gut gefahren. Meist gibt es zwischen 50,- und 100,-
Verfasst am: 05.11.04, 07:57 Titel: Re: Ersatz zum Zeitwert
goldaktie hat folgendes geschrieben::
Meist werden folgende Abschläge auf den Kaufpreis vorgenommen:
Im ersten Jahr nichts
Im zweiten Jahr 20%
Jedes weitere Jahr 10%
wie kommen sie auf das schmale brett?!?
gerade autoradios verlieren im ersten jahr gewaltig an wert. und im übrigen kommt es immer auf den konkreten gegenstand an. bei einer alufelge wird man sicher geringere oder andere abzüge machen, als bei einem technischen gerät alla radio...
zur orientierung dient für den zeitwert immer ganz gut der gebrauchtmarkt.
Verfasst am: 05.11.04, 19:12 Titel: Das schmale Brett
Das schmale Brett ist Praxis bei den meisten größeren Versicherern. Die Sachbearbeiter lassen nämlich nicht jede Anschaffungsrechnung von ihren hausinternen Sachverständigen anhand von Zeitwert-Listen prüfen, die es auch für Autoradios gibt.
Wenn ein Kunde bei einem drei Jahre alten Radio von sich aus schreibt, daß er einen 30%igen Abschlag auf die Anschaffungskosten akzeptiert, wird das in der Regel auch so abgerechnet.
Wer sich bei der Abrechnung seiner Versicherung ungerecht behandelt fühlt sollte gucken, was ein vergleichbares Radio (entwendetes Modell, gleiches Alter) z.B. bei Internetauktionshaus [Name geändert] so bringt. Wenn die Abrechnung der Versicherung deutlich unter dem liegt, was in zwei oder drei Auktionen erzielt wurde, sollte man sich die Mühe eines Briefs an die Versicherung machen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.