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Mehr als 185 Tage im EU-Ausland

 
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Nubelle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 14.11.05, 10:07    Titel: Mehr als 185 Tage im EU-Ausland Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

fiktiver Fall:

Wenn z.B. ein Rentner einmalig (im Jahr 2005) insgesamt 190 Tage in Spanien verbringt (nicht am Stück sondern in Blöcken von ca. 64 Tagen).

Die Aufenthalte wären anhand von Flugbuchungen und Belegen für Ferienhausmiete nachweisbar.
Zudem hat der Rentner ein Kfz mit deutscher Zulassung in Spanien, das er nur alle 2 Jahre wegen TÜV/ASU nach Deutschland überführt und sonst immer in Spanien steht.

Mit welchem Ärger hätte der Rentner zu rechnen, wenn es rauskommt, dass er über 6 Monate im Ausland war? Welche spanischen / deutschen Institutionen könnten sich dafür interessieren? Betrifft das z.B. auch die deutsche Krankenkasse?

Vielen Dank für die Infos!

Belle
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Philipp G. Beyer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 20.11.05, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Belle,

warum sollte das "herauskommen"? Wer sollte sich dafür interessieren?

Gruss
_________________
Die in diesem Forum gegebenen Hinweise können eine individuelle anwaltliche Rechtsberatung nicht ersetzen.

www.kanzlei-spanien.de
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Nubelle
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 14:30    Titel: Kontrolle in Spanien Antworten mit Zitat

Wie das in Deutschland rauskommen kann, weiss ich nicht, aber in Spanien kommt es vor allem außerhalb der Saison vor, dass ausländische Kfz (mit älteren Herrschaften am Steuer) angehalten werden und die Insassen zur Dauer und Ort des Aufenthalts ausgefragt werden.

Meine Frage ist leider noch immer nicht beantwortet. Hat niemand Infos?

Belle
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 22.11.05, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Abschließendes kann ich nicht dazu sagen, nur soviel:

Wenn der Rentner sich mehr als ein halbes Jahr in Spanien aufhält kann es sein, daß er dort steuerpflichtig wird. In Deutschland entfällt jedenfalls bei einem solch langen Aufenthalt die unbegrenzte Steuerpflicht.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt auch im EU-Ausland; allerdings mit gewissen Besonderheiten.
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