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Verfasst am: 20.11.05, 16:23 Titel: Kann man Gerichtstermin als Klägerin auch absagen?
Hallo Zusammen,
Es geht um meinen Ex- Mann.
Er hat die ersten 3 Monate unseres Trennungsjahres keinen Unterhalt für unseren gemeinsamen Sohn bezahlt.
Mein Rechtsanwalt, der auch die Scheidung durchführte, hatte mir geraten, dieses Geld einzufordern.
Nun, behauptet allerdings mein Ex- Mann, das er den Unterhalt der in diesem Zeitraum auch bezahlt hätte. Dies stimmt definitiv nicht!
Nun habe ich das Schreiben des Gerichtes bekommen, das die Verhandlung bald stattfindet.
Da solle ich als Beweisstücke, die Kontoauszüge des Zeitraumes mitbringen, um zu klären ob er nun bezahlt hat oder nicht.
Da ich nicht mehr in der Lage bin, diesem Mann gegenüber zu treten, wollte ich fragen, ob ich als Klägerin die Gerichtsverhandlung absagen kann, wenn ich auf die Unterhaltszahlung verzichte!
Falls ja, soll ich gleich morgen einen Termin im Amtsgericht vereinbaren?
Oder muss diese Verhandlung nun stattfinden?
Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe!
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