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Regress / Verjährung

 
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Bernd Schneiderhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 05.11.04, 09:14    Titel: Regress / Verjährung Antworten mit Zitat

Guten morgen,

vor ca. 2 Jahren und 3 Monaten wurde ein Auto zerlegt, der Fahrer konnte nicht ermittelt werden.

Trotzdem hat die Vollkasko - Versicherung gezahlt.

Wie lange kann denn die VK Regress nehmen. Das Versicherungsunternehmen ist doch Vollkaufmann. Gibt es eine Verjährung, also ist es irgendwann zu spät für das Unternehmen den Schaden ein zu klagen?

Danke schön
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Schneiderhahn
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.11.04, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt drauf an ...
In Zusammenhang mit Vorsatz oder Straftaten (Unfallflucht) könnten Sie bis zu 30 Jahre Zeit haben ...
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Bernd Schneiderhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 05.11.04, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

obwohl die Versicherung Kenntnis von der Unfallflucht hatte?
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goldaktie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 05.11.04, 19:25    Titel: Obliegenheitsverletzung nach dem Schadensfall Antworten mit Zitat

Hat die Versicherung Kenntnis von der Person des Fahrers?

Im Gegensatz zur Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Schadensfalls gibt es hier keine Ausschlußfristen, so daß m.E. das oben gesagte richtig ist.
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.11.04, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Der Fahrer ist nicht bekannt, das Ermittlungsverfahren ist seit zwei Jahren abgeschlossen. Die Versicherung hat Kenntnis darübber, dass der Fahrer nicht ermittelt werden konnte und auch nie mehr werden kann ( seit 2 Jahren )

Der Schaden ist bezahlt.
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