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Vergleichbarkeit von Studiengängen

 
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Moe
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.11.05, 19:45    Titel: Vergleichbarkeit von Studiengängen Antworten mit Zitat

Hallo!

Folgendes Problem:

A hat an der TU Ilmenau Medienwirtschaft studiert und das Vordiplom bestanden. Da der Abschluss seines Studienganges Diplom-Kaufmann lautet, kann er an jeder deutschen Uni BWL bzw. VWL im Hauptstudium weiterstudieren, denkt er.
Die Universität Köln erkennt sein Vordiplom auch anstandslos für die Studiengänge BWL, VWL und Wirtschaftspädagogik an. Nun möchte A aber aus beruflichen Gründen an der Uni Hohenheim Wirtschaftswissenschaften studieren. Die Universität Hohenheim erkennt die Vordiplome aus BWL und VWL-Studiengängen generell an, nicht aber das Vordiplom des A, mit der Begründung, es handle sich nicht um einen "vergleichbaren" Studiengang. Auch der Hinweis auf den Abschluss "Diplom-Kaufmann" bringt A nicht weiter, das Vordiplom wird nur zu Teilen anerkannt, obwohl A mindestens genau so qualifiziert wäre wie seine Mitbewerber aus "gängigen" Studiengängen.

Frage: Kann die "Vergleichbarkeit" der Studiengänge hier eingeklagt werden? Zu beachten sind wahrscheinlich besondere baden-württembergische Landesverordnungen, die die Vergleichbarkeit von Studiengängen auf die Bezeichnung, nicht auf den Abschluss beziehen (wozu dann eigentlich einheitliche Abschlüsse?).
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