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Man kaufe ein Grundstück auf dem ein Haus und ein "Nebengelass" (mit ca. 9 m länge) , welches direkt auf der Grundstücksgrenze steht und dieses im Grundbuchamt eingezeichnet ist. Ist es möglich eine zusätzliche Grenzbebauung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für Brandenburg zu errichten (z.B. ein Gartenhaus) oder ist dieses bereits mit dem "Nebengelass" geschehen?
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