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Verfasst am: 21.11.05, 21:22 Titel: Neue EU - Richtlinie
Mal eine andere Versicherungsfrage
Im Jahre 2007 tritt ja die neue EU Vermittlerrichtlinie bekannt, dies ist auch in den bekannten Vermittlerkreisen kein Geheimnis mehr.
Da ich meine berufliche Zukunft nicht auf Spiel setzen will, bin ich gerade in der Ausbildung zum Fachwirt für Finanzberatung.
Aber nun meine Frage, es gibt ja ebenfalls den Versicherungsfachwirt. Wenn ich das rein rechtlich richtig erkenne und verstehe dann dürfen diese ohne den Fachwirt für Finanzdienstleistungen ebenfalls keine Gewerbe bzw Fonds etc vermitteln.
Aber nun meine Frage wo um Himmels willen find ich genaue Angaben zu den Vermittlerrichtlinien?
Auf den bekannten Seiten www.vermittlerrichtlinie.de etc find ich nur Auszüge aber keine genauen Erklärungen. Ich weiss zwar von meinen Dozenten wie die Regelung aussehen wird, aber eine genaue Vorlage wäre mir lieber.
Auf der von Ihnen angegebenen Seite finden sich unter "Downloads" sowohl die Richtlinie selbst als auch der Referentenentwurf.
Hieraus lassen sich schon einige Schlüsse ziehen. Mehr kann Ihnen ansonsten niemand sagen, da es Sache der neuen Bundesregierung sein wird, die EG-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen.
Übrigens ist die Vermittlung von Fonds überhaupt nicht Gegenstand dieser Richtlinie.
Hier geht es einzig um die Vermittlung von Versicherungsverträgen, daher der Name "Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung".
Verfasst am: 30.11.05, 09:40 Titel: Das Studium zum Fachwirt für Finanzberatung
Die Richtlinie wird 1 zu 1 umgesetzt! Im Groben geht es um folgendes:
Heute und Morgen
Auf dem Markt können Finanzdienstleistungen von jedem angeboten werden. Eine berufsbezogene Ausbildung ist der Branche momentan fremd. Durch die neuen EU Richtlinien wird ein einheitlicher Ausbildungsstand der zertifizierten Finanzberater vorausgesetzt.
Beruf mit Zukunft
Durch die neuen Richtlinien wird ein grenzübergreifender Dienstleistungsverkehr gefördert. Ohne Restriktionen kann somit auch in anderen EU Mitgliedsstaaten gearbeitet werden.
Das neue Berufsbild
Die heutigen Lehrberufe des Versicherungs oder Bankfachwirtes genügen den neuen Anforderungen nicht mehr. Um weiterhin im Finanzwirtschaftssektor tätig sein zu können ist ein staatlich anerkannter Abschluss vorgeschrieben.
Ihre Kompetenz nach Studienabschluss
Nach Abschluss des kompletten Studiums liegt Ihre Zielgruppe bei Kapitalanlagen und Versicherungsnehmern, Immobilienkäufern, sowie gewerblichen oder vermögenden Privatkunden.
Nähere Informationen können Sie unter den folgenden Adressen bzw. Nummern erfragen: _________________ Ihr Sportfachwirt IHK
Organisation- und Verwaltungsbüro
Dirk Radtke
Große Pfahlstr. 5
30161 Hannover
Tel. 05 11 - 2 28 09 76
Fax 05 11 - 23 55 57 99
mobile 0 179 160 80 36
www.DerSportfachwirt.de Dirk.Radtke@DerSportfachwirt.de
Verfasst am: 30.11.05, 14:28 Titel: Ich wollte nicht gleich so angeben
Ich halte allerdings einen Versicherungsfachmann BWV längst nicht für ausreichend, schon mal überhaupt nicht wenn der Vermittler wie häufig zwar ursprünglich aus der Versicherungsbranche kommt, als Allfinanzdienstleister oder "Vermögensberater" aber auch in allen Angelegenheiten der Geldanlage und der Finanzierung berät.
Aber auch die andere Seite ist brisant:
Was, wenn alle Bankmitarbeiter, die auch Versicherungen vermitteln unter diese Richtlinie fallen ?
Das ergäbe einen ungeheuren Schulungsbedarf in der Branche.
Ich hörte schon davon, dass es für solche Fälle genügen soll, wenn z.B. nur die Führungskraft/ Filialleitung diese Qualifikation besitzt.
...was vorsichtig ausgedrückt auch nicht optimal ist, denn die wird kaum im Kundengespräch daneben sitzen und die bedarfsgerechte Beratung gewährleisten können.
Ich glaube, dieses Problem wird massiv unterschätzt.
Die Bankmitarbeiter in (Wortsperre: Firmenname), HVB, Dresdner-,Volks- und Raiffeisenbanken etc. vermitteln schliesslich von Jahr zu Jahr größere Volumina an Ihre Kunden und erreichen damit z.T. wesentlich größere Erträge als etwa aus dem WP-Geschäft.
Kann es also richtig sein, wenn die Versicherungsberatung in der Bank nicht dem gleichen (hohen) Anspruch wie bei den Ausschließlichkeits- und Mehrfachagenten/ Maklern unterliegt ?
Wohl kaum.
Der Fachberater für Finanzdienstleistungen ist aus meiner Sicht für jeden, der sich in der Allfinanzberatung versucht absolutes Muss, egal ob selbständig oder angestellt. _________________ Ihr Sportfachwirt IHK
Organisation- und Verwaltungsbüro
Dirk Radtke
Große Pfahlstr. 5
30161 Hannover
Tel. 05 11 - 2 28 09 76
Fax 05 11 - 23 55 57 99
mobile 0 179 160 80 36
www.DerSportfachwirt.de Dirk.Radtke@DerSportfachwirt.de
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